Kardinal George Pell bleibt im Gefängnis: Vor laufenden Kameras hat das Berufungsgericht im australischen Bundesstaat Victoria am 21. August den Schuldspruch gegen den 78-jährigen wegen des sexuellen Missbrauchs zweier Chorknaben in den 1990er Jahren bestätigt und aufrecht erhalten. „Mit einer Mehrheit (von zwei Stimmen zu einer) hat der Court of Appeals den Berufungsantrag von Kardinal Pell gegen seine Verurteilung wegen des Begehens von Sexualdelikaten abgelehnt“, so die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson in ihrer Urteilsbegründung am Obersten Gerichtshof Victorias.Die Entscheidung der Richter wurde per Livestream im Internet übertragen. Kardinal Pell stand ruhig in der Anklagebank, den Blick auf die Richter ...
Der Fall Pell
Schuldspruch gegen Pell
Das Berufungsgericht im australischen Bundesstaat Victoria lehnt den Antrag des Kardinals gegen seine Verurteilung ab.