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Pfarrei verteilt Kommunion in Pappschachteln

Theologen äußern erhebliche Bedenken gegenüber Schweizer Praxis.
Fehlendes Glaubenswissen
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Wenn es zum Empfang der heiligen Kommunion gehe, „rennt alles noch vorn und will auch ,bedient' werden“, beklagt Kaminski.

Die Schweizer Pfarrei Stans hat die heilige Kommunion den Gläubigen zur Mitnahme in kleinen Pappschachteln verteilt. Gegenüber kath.ch erklärt Christian Schweizer, Vorstandsmitglied im Verein Kapuzinerkirche Stans, dass jeweils etwa ein Dutzend Gläubige kämen, um sich die Kommunion abzuholen. Mittlerweile habe es sich herumgesprochen, sodass auch Jüngere kommen, um die Kommunion für Angehörige zu holen. Zu Gesprächen mit den Gläubigen komme es jedoch selten.

Alternative: Kommunionandachten am Sonntagnachmittag?

Gegenüber der Tagespost gibt der Ordinarius für Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Universität Wien, Hans-Jürgen Feulner, zu bedenken, dass, „bei allem Wohlwollen und aller notwendiger Gutgläubigkeit, gewährleistet“ werden müsse, „dass konsekrierte Hostien würdig aufbewahrt und empfangen werden und vor allem nicht auch im seltenen Fall unwürdig benutzt“ werden könnten.

Daher müsste, so Feulner, überlegt werden,“ wie man an Sonntagnachmittagen in einer genügend großen Kirche einen kurzen Wortgottesdienst mit physischer Kommunionspendung - unter Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften - halten könnte.“ Der Liturgiewissenschaftler gibt zu bedenken, dass die richtige Form gefunden werden müsse: Ob „es eine würdige Form der Kommunionspendung auf dem Gehweg ist, wie es ein Priester in einer deutschen Diözese wohl getan hat, das sei auch einmal dahingestellt.“

Aufbewahrung der Eucharistie in Privathäusern verboten

Der Kirchenrechtler Gero Weishaupt, der am Seminar von Rolduc lehrt, sieht die in Stans geübte Praxis denn auch in massiven Widerspruch zum Kirchenrecht. Auf Anfrage stellt er fest, dass es „die Instruktion Redemptoris Sacramentum von 2004 verbietet, dass jemand die heilige Eucharistie entgegen der Rechtsnorm nach Hause oder an einem anderen Ort mitnimmt, nicht zuletzt auch wegen  der Gefahr, dass jemand die heiligen Eucharistie zu sakrilegischen Zwecken zurückbehält (Nr. 132).“ Ebenso sei die Aufbewahrung der Eucharistie in Privathäusern untersagt.

Der Churer Bistumssprecher Giuseppe Gracia teilte auf Anfrage mit, dass die Frage im Ende der Woche stattfindenden Bischofsrat besprochen werde. Mehr könne er derzeit nicht dazu sagen, so Gracia.

(ska)

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Redaktion Kirchenrechtler Liturgiewissenschaftler

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