Die Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich verschärfen in Absprache mit der Regierung ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Ab Montag ist ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen. Neu ist, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass, etwa Trauungen, ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist.
Ministerium würdigt Maßnahmen der Kirchen
Wie das Kultusministerium am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart: "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen." Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden.
Bei öffentlichen Gottesdiensten in Österreich ist ab Montag ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. Eine Verschärfung stellt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelung, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.
Mindestabstand von einem Meter bei Gottesdiensten
Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass", etwa Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten". DT/KAP
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