Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Wien

Österreichs Kirche verschärft Corona-Maßnahmen

Ab Montag gilt wieder verpflichtender Mund-Nasenschutz bei allen Gottesdiensten - Für Trauungen muss Präventionskonzept erstellt werden.
Österreich: Mund-Nasenschutz mus  ab Montag auch während des Gottesdienstes getragen werden
Foto: Bildagentur Muehlanger via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Ab Montag ist in Österreich ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen.

Die Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich verschärfen in Absprache mit der Regierung ihre Corona-Präventionsmaßnahmen. Ab Montag ist ein Mund-Nasenschutz während des gesamten öffentlichen Gottesdienstes zu tragen. Neu ist, dass für religiöse Feiern aus einmaligem Anlass, etwa Trauungen, ein Präventionskonzept zu erarbeiten ist, dessen Einhaltung durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen ist.

Ministerium würdigt Maßnahmen der Kirchen

Lesen Sie auch:

Wie das Kultusministerium am Donnerstag in einer Aussendung mitteilte, wurden die neuen Maßnahmen wie bisher üblich mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart: "Wie bisher sind öffentliche Gottesdienste von den allgemein gültigen Veranstaltungsregeln ausgenommen." Das Ministerium würdigte die bisherigen Maßnahmen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Corona-Virus, weil diese vielfach "strenger als rechtlich vorgesehen" umgesetzt wurden.

Bei öffentlichen Gottesdiensten in Österreich ist ab Montag ein Mindestabstand von einem Meter zu jenen Personen einzuhalten, mit denen man nicht gemeinsam in einem Haushalt wohnt. Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, "wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert", wie etwa bei der Spendung von Sakramenten. Eine Verschärfung stellt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten Gottesdienstes dar. Ausgenommen davon ist der Priester bei der Messe, wenn genügend Abstand zu den Gläubigen gegeben ist. Für den Kommuniongang bedeutet die Regelung, dass neben den Gläubigen auch die Kommunionspender einen Mund-Nasenschutz tragen müssen.

Mindestabstand von einem Meter bei Gottesdiensten

Eine neue Maßnahme betrifft "religiöse Feiern aus einmaligen Anlass", etwa Trauungen und Begräbnisse. Hierfür ist zusätzlich von der zuständigen kirchlichen Gemeinde ein Präventionskonzept zu erarbeiten, und die Einhaltung ist durch einen Präventionsbeauftragten sicherzustellen. "Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten".  DT/KAP

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Redaktion Gläubige Gottesdienste Ministerien Religiöse Gemeinschaften

Weitere Artikel

Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Streit um das Pfarramt für Frauen entbrannt. Im äußersten Fall droht die Spaltung.
22.04.2024, 16 Uhr
Vorabmeldung