Für die katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen gilt der Grundsatz: Die Eucharistiegemeinschaft setzt die volle Kirchengemeinschaft voraus. Weil aus katholischer Sicht das Kirchesein in den reformatorischen Gemeinschaften nicht im vollen Umfang gegeben ist, gibt es mit Lutheranern und Reformierten weder Kirchen- noch Eucharistiegemeinschaft. Der im Herbst 2019 vorgelegte Text "Gemeinsam am Tisch des Herrn" (GTH) des "Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen" ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine theologischen Hinderungsgründe mehr gibt, die der "wechselseitigen Teilnahme an den Feiern von Abendmahl / Eucharistie" entgegenstehen.
Vatikanstadt/Bonn
ÖAK-Papier: Unverantwortbare Einladung
Die Glaubenskongregation sorgt sich mit Blick auf das Ökumenepapier zur Interkommunion um den Kern des katholischen Glaubens. Es geht längst um mehr als nur um die Frage, wer wann zur Kommunion darf.