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Missbrauch: „Unverdiente Milde“ gegenüber Tätern im Bistum Aachen

Ein Gutachten übt massive Kritik am Verhalten ehemaliger Bischöfe und Generalvikare des Bistums Aachen im Umgang mit Missbrauchsfällen. Belastet werden auch ein Altbischof und sein Generalvikar.
Bistum Aachen: Gutachten über sexuellen Missbrauch
Foto: Marius Becker (dpa)

Hatten viele Verantwortungsträger im Bistum Aachen den Schutz der Täter sexuellen Missbrauchs stärker im Blick als die seelsorgerische Verantwortung für die Opfer? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man den Ausführungen der Rechtsanwälte der Münchener Kanzlei Westphal Spilker Wastl folgt. Die vom Bistum beauftragten Juristen stellten am Donnerstagvormittag in einer Videokonferenz ihr Gutachten vor. 

Darin wird das Verhalten ehemaliger Bischöfe und Generalvikare der Diözese im Umgang mit Missbrauchsfällen massiv kritisiert. Die Verantwortlichen hätten gegenüber verdächtigten und sogar rechtskräftig verurteilten Geistlichen eine „unverdiente Milde“ walten lassen. Das Gutachten belastet die beiden noch lebenden ehemaligen Leitungspersönlichkeiten, Altbischof Heinrich Mussinghoff (80) und seinen früheren Generalvikar Manfred von Holtum (76). Die Vorwürfe erfassen aber auch die verstorbenen Bischöfe Johannes Pohlschneider (Amtszeit 1954 bis 1974), Klaus Hemmerle (1975 bis 1994) und den Generalvikar Karlheinz Collas (1978 bis 1997).

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Strukturelle und systemische Fehler finden

Im Sommer 2019 hatten die Anwälte mit der Prüfung von Akten und mit Geprächen mit Beteiligten und Opfern begonnen. Der Auftrag dabei sei gewesen, die Vertuschung von Straftaten durch ehemalige oder aktive Entscheidungsträger aufzuklären und diese auch namentlich zu benennen. Rechtsanwalt Ulrich Wastl lobte die vorbildliche Zusammenarbeit mit dem Bistum Aachen auch im Hinblick auf die Herausgabe angeforderter Akten. In dem Gutachten gehe es nicht darum, Menschen an den Pranger zu stellen, sondern persönliche Verantwortlichkeiten und strukturelle wie systemische Fehler herauszufinden, damit sich eine solche Vorgehensweise, wie sie im Berichtszeitraum von 1965 bis 2019 zum Teil anzutreffen gewesen sei, nicht wiederhole.

Im Überprüfungszeitraum habe es nach Aktenlage Übergriffe von 79 Priestern und zwei Diakonen gegeben. Die Zahl der Opfer belaufe sich nach den Feststellungen der Kanzlei auf 175, wovon 124 männlich gewesen seien. Das Alter der meisten Opfer habe zwischen acht und 14 Jahren gelegen. 24 der beschuldigten oder verurteilten Geistlichen würden noch leben.  Bis zum Jahr 2010 seien nur in gravierenden Einzelfällen Missbrauchsstraftaten von Geistlichen vom Bistum aus zur Anzeige gebracht worden. Auch die Einleitung kirchlicher Strafverfahren sei eine Ausnahme gewesen. Lange habe das System mit Versetzungen, gerne auch in ein anderes Bistum oder zum Militärbischofsamt reagiert, erläuterte Wastl. Das habe sich mit der neuen Richtlinie der Bischofskonferenz zum Umgang mit Missbrauchsfällen grundlegend geändert.  

Ansehen der Kirche durfte nicht befleckt werden

Das Gutachten der Anwälte nennt neben den persönlichen Verantwortlichkeiten auch systemische Ursachen, die zu den Defiziten im Umgang mit den Missbrauchsfällen geführt haben. Die Gutachter beschreiben den Klerikalismus und die damit verbundene „systemisch bedingte Angst und Hilflosigkeit von Verantwortungsträgern im Umgang mit Skandalen, die die Kirche betreffen. „Das Ansehen der Kirche durfte nicht befleckt werden“, erläuterte Wastl. Auch fehle es an einer innerkirchlichen Rechtskultur im Umgang mit solchen Taten. Die Gutachter kritisieren ferner das kirchliche Strafrecht, das reformiert werden müsse und die fehlende Kompetenz der Verantwortungsträger gerade im Personal- und Verwaltungsbereich. Schließlich bemängeln sie eine defizitäre Aktenführung bis hin zu dem Verdacht, dass in einem Einzelfall eine gezielte Aktensäuberung gegeben haben könne.  

Als Empfehlung geben die Anwälte den Bischöfen mit auf den Weg, dass eine Kontaktaufnahme mit Opfern von Missbrauchstaten zwingend persönlich erfolgen müsse.  Schon allein, um die Dimension dessen wahrzunehmen, was eine solche Tat für ein Opfer bedeute. Darüber hinaus müsse die Kirche bei der Auswahl der Priesteramtsbewerber sorgfältig darauf schauen, ob sie auch die psychischen Voraussetzungen für die verantwortungsvolle Aufgabe eines Seelsorgers mit sich brächten. Schließlich solle der Umgang mit dem Thema sexueller Missbrauch immer wieder Gegenstand von Fortbildungen sein, um die Seelsorger und Verantwortungsträger für das Thema zu sensibilisieren. 

Keine Stellungnahme zum Fall Köln

Rechtsanwalt Wastl wollte im Rahmen der Pressekonferenz auf die seitens des Erzbistums Köln erhobenen Vorwürde an dem dortigen Gutachten, das seine Kanzlei ebenfalls erstellt hatte und das dann nicht veröffentlicht wurde, keine Stellungnahme abgeben. Er betonte aber auf Nachfrage, dass er keine methodischen Mängel in den Gutachten seiner Kanzlei erkennen könne. Diese hatten zwei Rechtsprofessoren den Münchener Anwälten im Hinblick auf das Kölner Gutachten vorgeworfen.

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