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Missbrauch: Ehemaliger französischer Priester Preynat verurteilt

Der ehemalige französische Priester, dessen Vergehen Kardinal Barbarin nicht rechtzeitig zur Anzeige gebracht hatte, ist nun zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Bernard Preynat
Foto: Laurent Cipriani (AP) | Der ehemalige Priester Bernard Preynat (Mitte) ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bereits im Juli 2019 war der 75-Jährige aus dem Priesterstand entlassen worden.

Der ehemalige französische Priester Bernard Preynat ist wegen des sexuellen Missbrauchs von Pfadfindern zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das gab ein Gericht in Lyon am Montag bekannt – aufgrund der Corona-Pandemie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Strafmaß liegt somit unter den Forderungen des Staatsanwalts, der für mindestens acht Jahre plädiert hatte.

2019 aus dem Priesterstand entlassen

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Bereits im Juli 2019 war der 75-jährige Preynat aus dem Priesterstand entlassen worden. Im Rahmen des Verfahrens hatte er zugegeben, zwischen 1971 und 1991 mehrere Kinder in Pfadfinder-Camps sexuell missbraucht zu haben. Für großes Aufsehen sorgte die Causa Preynat überdies auch durch den ehemaligen Lyoner Erzbischof, Kardinal Philippe Barbarin. Ihm war vorgeworfen, Preynats Vergehen nicht rechtzeitig der Justiz gemeldet zu haben. Im vergangenen Jahr wurde der Prozess gegen ihn geführt.

Auch wenn Barbarin im Januar in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Nichtanzeige sexueller Übergriffe freigesprochen worden war, trat er Anfang März vom Amt des Erzbischofs zurück. Zuvor hatte sich Papst Franziskus lange geweigert, das Rücktrittsgesuch des 69-Jährigen anzunehmen. Man wolle die endgültige Entscheidung der französischen Justiz abwarten, hatte es zur Begründung aus dem Vatikan geheißen. Im März 2019 war Barbarin in erster Instanz zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Barbarin: Seit 2002 an der Spitze des Erzbistums Lyon

Barbarin hatte mehrfach seine Unschuld beteuert. Da die ihm gemeldeten Missbrauchsfälle vor 1991 stattgefunden hatten und somit verjährt waren und das zum Zeitpunkt der Mitteilung volljährige Opfer selbst keinen Wert auf eine Anzeige gelegt habe, habe er sich nicht in der Pflicht gesehen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Barbarin hatte das Erzbistum Lyon seit 2002 geleitet.

DT/mlu

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