Zu vorgerückter Stunde hat der Deutsche Bundestag gestern Abend erstmalig einen Antrag der Fraktion „Die Linke“ debattiert, der die Streichung der §§218ff und 219ff aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Der Antrag (Bundestagsdrucksache 19/26980) trägt den Titel „Für das Leben – Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“.
Linke wollen Kostenübernahme für Abtreibungen, Verhütung
und künstliche Befruchtung durch Krankenkassen
In ihn wird die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte vorzulegen“, der auch das „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ (SchKG) ersetzen soll. Nach Vorstellung der Linken sollen in diesem Gesetz ferner die Kostenübernahme „von Schwangerschaftsabbrüchen und deren Nachsorge als Teil der Gesundheitsversorgung“ sowie für verschreibungspflichtige Kontrazeptiva durch die Gesetzlichen Krankenkassen geregelt werden. Ebenfalls geregelt werden soll darin „die Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit“. Wie es in dem Antrag ausdrücklich heißt, betreffe dies „auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft leben“.
Überweisung an Fachausschüsse
Die turbulente Debatte über den Antrag begann um 19:50 Uhr und dauerte eine gute halbe Stunde. Sie wurde wesentlich von heftigen Attacken der Union und der AfD sowie von ganz oder teilweise zustimmenden Redebeiträgen der Bündnisgrünen und der SPD geprägt. Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. DT/ reh
Weitere Hintergründe zu der Bundestagsdebatte und dem Antrag der Linken finden Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost.