Es darf verwundern, wenn der Impuls für die Wiederzulassung der Feier öffentlicher Gottesdienste aus der Politik deutlicher ist als aus der Kirche. Der nordrheinwestfälische Ministerpräsident hält den Bischöfen eine Tür auf, die sie offensichtlich gar nicht durchschreiten wollen.
Einzig der Erzbischof von Köln mahnt in NRW seit einigen Tagen die Öffnung der Kirchen für öffentliche Liturgien an. Aus allen anderen Bistümern des Bundeslandes ertönt lautes Schweigen. In Münster gilt das bischöfliche Gottesdienstverbot bis Mai. In Paderborn verlautet die Webseite das geltende Verbot öffentlicher Gottesdienste. Essen schweigt ebenfalls.
Kirche ist nicht Baumarkt
Einen Vergleich zwischen Baumarkt und Messe zu ziehen verbietet sich natürlich als unsinnige und populistische Polemik. In Baumärkten steht und sitzt keiner eine Stunde in geschlossener Gruppe nahe beieinander und gesungen wird dort nur in den seltensten Fällen. Darum muss man die Chancen für gemeinsame Gottesdienste gegen die damit verbundenen Risiken realistisch abwägen, um zu tragbaren Regelungen zu kommen. Niemand geht davon aus, dass das einfach so zu machen ist.
Liturgische Videostars gehen nicht auf Dauer
Es muss getan werden und verlangt eine Menge Überlegungen, um größtmögliche Sicherheit der Gläubigen zu gewährleisten. Wer schweigt festigt nur den Status quo und erweckt den Eindruck, sich als steriler, liturgischer Videostar zu gefallen. Das kann kein Dauerzustand sein. Darum ist Laschet zuzustimmen, wenn er hier die Initiative ergreift. Die Liturgie verlangt zumindest grundsätzlich die körperliche Anwesenheit der Gläubigen.
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