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Kölner Missbrauchsstudie: „Wir wollen ein gerichtsfestes Gutachen“

Wann herrscht im Erzbistum Köln Klarheit über Missbrauchsfälle und deren Aufarbeitung? Der Strafrechtler Björn Gercke spricht in einer Videokonferenz von einer erdrückenden Faktenlage – das Gutachten werde „schicksalshaft“. Und für Kardinal Woelki gebe es keine Sonderrechte.
Skyline von Köln mit dem Dom
Foto: Imago Images | „Ich habe nicht den Glauben an den Aufklärungswillen von Kardinal Woelki verloren, aber den Glauben an die Aufklärungsfähigkeit der Kirche", so das Fazit von Patrick Bauer Mitglied im Betroffenenbeirat.

„Sie werden sich bis zum 18. März gedulden müssen.“ So entschuldigte sich der Kölner Strafrechtler Björn Gercke. Der Strafrechtler verantwortet die Neufassung der Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln, die zu dem festgelegten Datum veröffentlicht werden soll. Gercke war Gast der Kölner Karl-Rahner-Akademie und stellte sich dort den Fragen von Joachim Frank, dem Chefkorrespondenten der Mediengruppe DuMont. Gemeinsam mit Akademieleiter Norbert Bauer hatte er illustre Gäste eingeladen, die intensiv mit dem Thema Missbrauch in der Katholischen Kirche befasst sind. Pandemiebedingt wurde die Veranstaltung, die unter dem Titel „frank & frei: gut beraten?“ stand, ohne Publikum durchgeführt und in einer Videokonferenz übertragen. 

„Das Gutachten der Münchener Rechtsanwälte ist kassiert worden, weil es äußerungsrechtliche Bedenken gibt“, machte Gercke gleich zu Beginn der Debatte klar. Wäre es nur um methodische Schwächen gegangen, hätte man das Gutachten mit entsprechenden Anmerkungen zur Methodik sicherlich veröffentlichen können. Zwei „Topjuristen aus dem Äußerungsrecht“ seien allerdings zu dem Schluss gekommen, dass das Gutachten nicht veröffentlichungsfähig ist. 

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Gutachten mit Sprengkraft

„Wir wollen ein gerichtsfestes Gutachten erstatten, das äußerungsrechtlich und methodisch keine Mängel aufweist“, beschreibt Gercke das ambitionierte Ziel. Um das sicher zu stellen würden alle Funktionsträger angehört. Dabei gebe es auch kein Sonderrecht für Kardinal Woelki. Dem Rechtsprofessor sind die Sprengkraft und die Folgen der Veröffentlichung des Gutachtens durchaus bewusst: „Die Faktenlage ist erdrückend und das Gutachten wird schicksalshaft werden für das Erzdiozösen, aber auch für einzelne Personen.“ Eine moralische Bewertung der Vorgänge könne ein juristisches Gutachten nicht leisten und sei auch nicht seine Aufgabe. Ein solches Bild müssten sich Leser später selber machen. 

„Ich habe nicht den Glauben an den Aufklärungswillen von Kardinal Woelki verloren, aber den Glauben an die Aufklärungsfähigkeit der Kirche.“ Das ist das ernüchterte Fazit von Patrick Bauer. Der Gemeindereferent und Gefängnisseelsorger trat im November als Mitglied Betroffenenbeirats im Erzbistum Köln zurück, nachdem er schon zuvor sein Amt als Sprecher niedergelegt hatte. Bis zum Oktober habe er den Kardinal im Umgang offen und den Austausch auf Augenhöhe wahrgenommen. Umso mehr hätten ihn die Vorgänge um das Rückziehen des Münchener Gutachtens erschüttert. Er habe sich überrumpelt gefühlt. Wenn die Institution letztlich wichtiger sei als ein Kind, verstoße das gegen alles, „was Jesus uns auf den Weg gegeben hat“. Als Konsequenzen aus der Missbrauchsgeschichte und dem Umgang damit, fordert Bauer: „Wir müssen das System Kirche verändern.“ Insbesondere dürfe es keine Machtinseln mehr geben, auf denen keine Transparenz vorhanden sei. Bei der Aufarbeitung der Taten dürfe man Menschen nicht vorführen, sondern müsse ihre Bedürfnisse sehen. 

Systemische Probleme erschweren Aufklärung

„Den Opfern des Missbrauchs geht es vor allem darum, dass Täter oder Vertuscher einmal deutlich bekennen: Es tut mit leid.“ So beschreibt die Wissenschaftlerin Claudia Bundschuh von der Hochschule Niederrhein die Motivationslage der Betroffenen. Sie hat im Auftrag des Erzbistums Köln den jahrzehntelangen Missbrauch im ehemaligen Internat Collegium Josephinum (Bad Münstereifel) erforscht. Auch sie wünscht sich sichtbare Konsequenzen. „Demokratie in der Kirche ist ein schwieriger Weg, aber er lohnt sich“, fordert Bundschuh einen Aufbruch zu neuen Ufern.  

Der Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth hat seinen Lehrstuhl an Universität Tübingen und ist Mitglied der „Kommission sexueller Missbrauch“ der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er wies auf systemische Probleme hin, die die Aufklärung der Missbrauchstaten erschweren. Die Kirche in erster Linie darauf bedacht, den eigenen Ruf zu schützen und nicht darauf, den Opfern gerecht zu werden. Es sieht wie Gercke einen der wesentlichen systemischen Mangel in der kirchlichen Aktenführung, die eine Aufklärung gerade nach langer Zeit schwierig mache. Diese Aktenführung sei aber kirchenrechtlich gewollt. So müssten die Akten jeder Voruntersuchung einer kirchlichen Straftat ins Geheimarchiv wandern. Darüber hinaus müssten die Akten alle zehn Jahre „gesäubert“ werden. Das gelte auch für die Akten von Strafverfahren, bei denen nur der Urteilstenor festgehalten werde. Er fordere daher schon seit langem: „Kinderschutz vor Kirchenschutz“. Auf seine Frage an Gercke, wer denn nun gegen die Veröffentlichung des Münchener Gutachtens interveniert habe, erhielt er von dem zur Verschwiegenheit verpflichteten Anwalt keine Antwort. Allerdings machte Gercke deutlich, dass das Gutachten gerichtlich gestoppt worden wäre, ehe man es hätte veröffentlichen können. Ein solches Verhalten passe, so Anuth nicht zu den Bekundungen von Kirche zu mehr Transparenz und Wiederherstellung von Vertrauen. Deshalb ist er auch skeptisch, wenn es um systemische Veränderungen von Kirche geht. „Hierarchie wird lehramtlich als gottgewollt gesehen“, das erschwere neue Wege.

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