Herr Professor, gibt es einen kirchenrechtlichen Ermessensspielraum, eine Voruntersuchung bei Missbrauchsanzeigen zu unterlassen? Erhält der Bischof Kenntnis von einem Missbrauchsfall, dann hat er eine Voruntersuchung durchzuführen. Es geht hier nicht um irgendwelche haltlosen Gerüchte oder um unkonkrete anonyme Schreiben. Wenn es aber wahrscheinlich erscheint, dass ein solcher Missbrauchsfall vorliegt, dann muss eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Das wäre auch der Fall, wenn die Tat nach den staatlichen Gesetzen schon verjährt wäre. Manchmal kann eine solche Voruntersuchung aber aussichtslos sein, wenn zum Beispiel niemand zu den Vorfällen befragt werden kann. Wenn das klar ist, muss keine Voruntersuchung durchgeführt ...
Köln/Vatikanstadt
Kirchenrechtler Güthoff: „Für die Aufklärung der Wahrheit ist es nie zu spät!“
Kardinal Woelki hat sich an den Papst gewandt. Der Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff erläutert juristische Details des Ersuchens von Kardinal Woelki an den Papst. Es geht um die Wahrheit.