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Kein Weihnachts-Lockdown in Österreich

Die katholische Kirche setzt öffentliche Gottesdienste erst ab 28. Dezember aus. Österreichs Regierung respektiert weiterhin die Autonomie der Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Wiener Kirche Mariahilf
Foto: Imago Images | Es ist gesichert, dass Gottesdienste nicht von der Polizei kontrolliert, untersagt oder aufgelöst werden können. Im Bild: Die Kirche Mariahilf in Wien.

Österreich geht erst ab 26. Dezember in den dritten Lockdown, damit Weihnachten noch in gewohnter Weise gefeiert werden kann. Ab dem zweiten Weihnachtsfeiertag gelten dann wieder weitreichende Ausgangsbeschränkungen sowie ein Herunterfahren von Handel und Kultur. Die katholische Kirche wird allerdings erst zwei Tage später in den Lockdown gehen: Erst ab 28. Dezember gilt jene neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die öffentliche Gottesdienste bis 17. Januar untersagt.

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Kein direkter Eingriff in Autonomie der Kirchen

Wie bereits bei den vorangegangenen Lockdowns im Frühjahr sowie von 17. November bis 6. Dezember, greift die österreichische Bundesregierung nicht direkt in die Autonomie der Kirchen ein. Vielmehr kommen die Vorgaben für das liturgische Leben der Katholiken von der Bischofskonferenz. Damit ist auch gesichert, dass Gottesdienste nicht von der Polizei kontrolliert, untersagt oder aufgelöst werden können. Die Vorgaben der Bischofskonferenz beruhen allerdings auf einer Absprache der 16 anerkannten Religionsgesellschaften mit Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP).

Wie im zweiten Lockdown wird es auch diesmal keine sogenannten "Geister-Messen" ganz ohne Gläubige geben. Die Heilige Messe soll in den Kirchen zu den gewohnten Zeiten und mit einem kleinen Kreis von Gläubigen gefeiert werden. Von 28. Dezember bis mindestens 17. Januar sind jedoch nur nicht-öffentliche Gottesdienste mit höchstens fünf bis zehn angemeldeten Personen möglich. Für Begräbnisse sind bis zu 50 Persönen zugelassen, und zwar ausdrücklich auch für die damit verbundenen Gottesdienste.

Beichten weiter möglich - aber außerhalb des Beichtstuhls

Taufen und Trauungen sind laut Bischofskonferenz "auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben". Beichten sind weiter möglich, wenn auch "nur außerhalb des Beichtstuhles". Kranke und Sterbende sollen "unter Einhaltung strenger Hygieneregeln" seelsorgliche Begleitung erfahren. Trotz weitreichender staatlicher Ausgangsbeschränkungen werden die Kirchen tagsüber für das persönliche Gebet, und damit auch für eucharistische Anbetungen, offen gehalten.  DT/sba

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