Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte australische Kardinal George Pell bleibt in Haft. Das Oberste Gericht im Bundesstaat Victoria wies am Mittwoch die Berufung des 78-jährigen ehemaligen Erzbischofs von Melbourne zurück und bestätigte gleichzeitig die sechsjährige Haftstrafe.
Richter bestätigen Schuldspruch mit Mehrheit von 2:1
Mit zwei zu eins Stimmen betrachteten es die zuständigen Richter als erwiesen, dass der vormalige Finanzdirektor des Vatikan in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht habe. Pell war bereits im Dezember 2018 von einer Geschworenen Jury für schuldig befunden worden.
Im ersten und wesentlichen der insgesamt drei Berufungsgründe hätten die drei Richter mit der Mehrheit von zwei zu eins die Berufung abgelehnt, so die Vorsitzende Richterin Anne Ferguson bei der Urteilsverkündung Diese war per Livestream im Internet übertragen worden. Kardinal Pell war selbst im Gerichtssaal anwesend. Er ist der ranghöchste katholische Geistliche, der jemals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.
Vatikan erkannt Berufungsurteil an
Indes erkannte der Vatikan das Berufungsurteil gegen den australischen Kardinal an. Die am Mittwochmorgen veröffentlichte Erklärung des vatikanischen Pressesprechers Matteo Bruni erinnert aber auch daran, dass sich Pell während des gesamten Verfahrens für unschuldig erklärt habe. Tatsächlich hatte der Kardinal die Vorwürfe stets zurückgewiesen – seine Anwälte legten wegen der aus ihrer Sicht zu dünnen Beweislage Berufung ein. Zudem habe der Kardinal weiterhin das Recht, beim Obersten Gericht Australiens in Berufung zu gehen.
Zusammen mit der Kirche Australiens bekräftigte der Vatikan in der Stellungnahme gleichzeitig seine Nähe zu den Opfern sexuellen Missbrauchs. Mit Hilfe der eigenen zuständigen kirchlichen Autoritäten werde man weiterhin konsequent gegen Kleriker vorgehen, die derartige Taten begingen.
Unterstützter sahen gute Chancen auf Freispruch
Im Vorfeld der Urteilsbekanntgabe waren Pell noch gute Chancen auf einen Freispruch eingeräumt worden. Die Unterstützer des Kardinals sowie dessen Anwälte verwiesen immer wieder auf die ihrer Ansicht nach dünne Beweislage, die den Schuldspruch nicht rechtfertige. Die Staatsanwaltschaft hingegen sah die Beweislast als ausreichend, sodass die Jury zweifelsfrei von Pells Schuld überzeugt gewesen sei.
DT/mlu/KNA
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