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Eucharistie feiern als geschlossene Gesellschaft

Lockdown bis Dezember. Ein Appell erinnert Österreichs Bischöfe daran, dass die Teilnahme an der Messe für Katholiken zur freien Religionsausübung gehört.
Kirche in Österreich
Foto: Bildagentur Muehlanger via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Bis mindestens 6. Dezember ist die Kirche in Österreich im Lockdown.

Bis mindestens 6. Dezember ist Österreich im Lockdown. Auch liturgisch: Die geltende „Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenzen“ sieht vor, dass keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden. Nicht-öffentliche Gottesdienste bei verschlossenen Türen dürfen jedoch mit „5 bis 10 im Vorhinein namentlich festgelegten Personen, inkl. Vorsteher“ sonn- wie werktags „stellvertretend für die ganze Gemeinde“ gefeiert werden. Begräbnisse sogar mit bis zu 50 Teilnehmern.

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Organisation beim Pfarrer

Wer an Gottesdiensten nach welchen Kriterien teilnehmen darf, wie also die wenigen zugelassenen Teilnehmer ausgewählt werden, darüber befinden die Pfarreien vor Ort, wie eine Anfrage der „Tagespost“ bei den neun Diözesen des Landes zeigt. „Die Abwicklung und Organisation liegt hier bei den einzelnen Pfarreien“, heißt es seitens mehrerer diözesaner Pressestellen. Dass manche Priester oder Gemeinschaften nun sogar mehr Messen anbieten, damit nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele in den Genuss der Messe kommen, sei „durchaus möglich“. Doch das sind offenbar Ausnahmen.

Stellvertretend für alle

Der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Michael Prüller, erklärt gegenüber der „Tagespost“: „Die Kirche feiert jede Messe stellvertretend für den ganzen Himmel und die ganze Erde – die, die da sind, sind immer stellvertretend für alle anderen da.“ Die Erlaubnis für die Feier mit insgesamt zehn Personen sei „keine Anleitung zur Umgehung der Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste, sondern eine liturgische Maßnahme im Sinn der Deutlichmachung des Prinzips der Stellvertretung“.

Pater Justin Minkowitsch aus dem Zisterzienserstift Lilienfeld hat nun einen Appell initiiert, der die Bischöfe um eine Rücknahme der Aussetzung öffentlicher Gottesdienste wie auch der Taufe bittet, „damit die Kirche ihrem eigenen Auftrag der Seelsorge wahrhaft nachkommen kann“. Christus begegne den Gläubigen in den Sakramenten, vor allem in der Messe. „Daher bedeutet Solidarität für uns in erster Linie, allen Gläubigen diese authentische Begegnung mit dem lebendigen Gott in unserer Mitte nicht vorzuenthalten.“ Der Appell verweist „auf das Grundrecht der freien Religionsausübung, zu der für uns Katholiken maßgeblich und an erster Stelle die Teilnahme an der Eucharistiefeier zählt“.

Wichtige Kriterien

Der Medienreferent der Bischofskonferenzen und „Kathpress“-Chefredakteur Paul Wuthe erklärt in Online-Videos, die Bischöfe hätten dem zeitlich befristeten Aussetzen öffentlicher Gottesdienste nur unter wichtigen Kriterien zugestimmt. So blieben die Kirchen für das persönliche Gebet offen, die Seelsorge an Alten, Kranken und Sterbenden sei weiter gesichert, ebenso Begräbnisse samt Gottesdienst mit bis zu 50 Teilnehmern. DT/sba

Lesen Sie einen ausführliche Bericht über die katholische Kirche Österreichs im Lockdown am Donnerstag in der „Tagespost“.

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