Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat jetzt auch Weihbischof Ansgar Puff vorübergehend vom Dienst freigestellt.
Verstoß gegen Aufklärungspflicht
Im gestern veröffentlichen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger über die Verantwortlichkeit für Vertuschung sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln werde unter anderen ein ehemaliger "Leiter der Hauptabteilung Seelsorge Personal" als Verantwortlicher benannt, der ebenfalls eine Pflichtverletzung begangen habe. "Konkret wird im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt", so das Erzbistum.
Dieser Hauptabteilungsleiter sei der jetzige Weihbischof Ansgar Puff. Er habe den Erzbischof gebeten, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. Er tue dies, um eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger benannte Pflichtverletzung zu ermöglichen.
Bereits gestern wurden nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und Offizial Prälat Dr. Günther Assenmacher vom Dienst freigestellt. Der frühere Kölner Personalchef und heutige Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, hatte den Papst um seine sofortige Entpflichtung als Erzbischof von Hamburg gebeten. DT/ska
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