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Diskussion über gemeinsames Abendmahl setzt sich fort

DBK und EKD veröffentlichen eine Würdigung des ÖAK-Votums zur wechselseitigen Teilnahme und Eucharistie und Abendmahl. Darin enthalten ist viel Lob – eine generelle wechselseitige Teilnahme könne die katholische Kirche derzeit jedoch nicht erlauben.
Debatte um wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl
Foto: Caroline Seidel (dpa) | Mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises gehe man davon aus, so die Verfasser der Würdigung, „dass in der Feier der Eucharistie und des Abendmahls Jesus Christus gegenwärtig ist und als Gegenwärtiger geglaubt wird“.

Nach den jüngsten Einwänden der vatikanischen Glaubenskongregation zum Papier des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK), „Gemeinsam am Tisch des Herrn“, das die wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl empfiehlt, setzt sich die Diskussion weiter fort: Am Dienstag veröffentlichten die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine bereits Anfang Mai erarbeitete gemeinsame „Würdigung“ des ÖAK-Votums.

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Reale Gegenwart Jesu Christi

Darin heißt es, man wisse über den „dringenden Wunsch“ und bisweilen auch die „tatsächliche Praxis von Christinnen und Christen“, die Zusammengehörigkeit auch in der wechselseitigen Teilnahme an Eucharistie und Abendmahl zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere mit Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt am Main werde der Wunsch nach einer wechselseitigen Teilnahme an  Eucharistie und Abendmahl eine eigene Dynamik entwickeln.

Mit dem Votum des Ökumenischen Arbeitskreises gehe man davon aus, so die Verfasser der Würdigung, „dass in der Feier der Eucharistie und des Abendmahls Jesus Christus gegenwärtig ist und als Gegenwärtiger geglaubt wird“. Es gebe eine reale Gegenwart Jesu Christi ebenso in der katholischen Feier der Eucharistie wie auch in den Traditionen der evangelischen Abendmahlsfeier. „Diese grundlegende Einschätzung sollte als gemeinsamer Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung in diesem Themenfeld wahrgenommen werden.“

Frage der Einheit der katholischen Kirche berührt

Gleichzeitig heißt es aber auch, dass das Votum des ÖAK zu klärende Fragen aufwerfe, die sich sowohl an die katholische wie an die evangelische Seite richteten. Sie beträfen vor allem die Praxis und das Verständnis des Gefeierten. „Sie beziehen sich unter anderem auf die Kommunion unter beiden Gestalten als Regelform, auf die ökumenischen Verständigungen zum Opferbegriff und deren Konsequenzen für einzelne liturgische Texte der katholischen Messfeier, auf die Leitung und Gestaltung der Feier, auf den Umgang mit den Elementen, auf das Zueinander von Taufe und Eucharistie sowie von Kirchen- und Eucharistiegemeinschaft.“ Die katholische Kirche halte die offenen Fragen für so gewichtig, dass sie sich nicht in der Lage sehe, vor deren Klärung eine wechselseitige Teilnahme generell zu erlauben, zumal auch die Frage der Einheit der katholischen Kirche berührt sei. 

Die Würdigung war bereits am 6. Mai vom „Kontaktgesprächskreis“, ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz, beraten worden. Bei der Herbstvollversammlung der DBK Ende September in Fulda hätte sie dann Gegenstand einer Aussprache sein sollen. „Aus Respekt vor einem kurzfristig erfolgten Einspruch des Vatikans“, wie die DBK mitteilte, habe man in Fulda jedoch keine Abstimmung über das Papier des Kontaktgesprächskreises vorgenommen.  DT/mlu

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