Dem amtierenden Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki sind nach den Einschätzungen des Gutachters Björn Gercke keine Pflichtverletzungen im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln nachzuweisen. Gleiches gilt für den aktuellen Generalvikar Markus Hofmann. Der Kölner Strafrechtsprofessor stellte am Vormittag das Gutachten seiner Kanzlei vor. Gercke und seine Kollegen haben insgesamt 75 Pflichtverletzungen festgestellt, von denen 24 Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner und acht dem früheren Erzbischof Joseph Kardinal Höffner zugerechnet werden.
Beurlaubungen ausgesprochen
Als erste Konsequenz aus dem Gutachten hat Erzbischof Woelki seinen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und den Offizial Günter Assenmacher mit sofortiger Wirkung von ihren Pflichten entbunden. Schwaderlapp soll acht Pflichtverstöße begangen haben, Assenmacher in zwei Fällen eine falsche Rechtsauskunft erteilt haben. Dem jetzigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der im Erzbistum Köln als Leiter der Hauptabteilung Personal und danach als Generalvikar tätig war, weist das Gutachten elf Pflichtverletzungen nach. Auch dem früheren Generalvikar Norbert Feldhoff werden 13 Pflichtverletzungen zur Last gelegt.
„Ich habe diesen Tag herbeigesehnt und ihn gleichzeitig gefürchtet, wie nichts anderes“, kommentierte der Kölner Erzbischof, dem bereits nach dem nicht veröffentlichten Gutachten der Münchener Kanzlei, so Gercke bei der Vorstellung seines Gutachtens, keine Pflichtverstöße nachgewiesen werden konnten. Geistliche hätten sich schlimmer Taten gegen Menschen schuldig gemacht, die ihnen anvertraut gewesen seien. „Heute haben wir die enttäuschende Bestätigung erhalten, dass Taten nicht gemeldet und damit vertuscht wurden. Auch meine Vorgänger haben sich schuldig gemacht“, räumte Woelki ein, der weitere Konsequenzen aus dem Gutachten zusagte.
Intensive Aktenprüfung
236 Akten zum Umfang der Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln in den Jahren 1975 bis 2018 haben die Kölner Anwälte in den vergangenen fünf Monaten intensiv überprüft. Dazu haben sie haben Interviews geführt, den Verantwortungsträgern unklare Sachverhalte vorgehalten und daraus ihre juristische Einschätzung der Fälle gebildet. „Eine darüberhinausgehende kriminologische, soziologische oder theologische Aufarbeitung war nicht unser Auftrag“, stellte Gercke fest. Der Blick aus der Sicht verschiedener Disziplinen sei im Zuge einer weiteren Aufklärung allerdings geboten.
„Wir sind auf ein System der Unzuständigkeit, der fehlenden Rechtsklarheit, der fehlenden Kontrollmöglichkeiten und der Intransparenz gestoßen, das Geheimhaltung jedenfalls begünstigte und an dem viele Beteiligte mitwirkten, auch außerhalb des Erzbistums Köln“, ergänzte der Strafrechtsexperte. Dementsprechend könne man wohl nicht von „systematischer Vertuschung“ durch Verantwortungsträger des Erzbistums Köln sprechen, wohl aber von „systembedingter oder systeminhärenter Vertuschung.“ Es sei, erläuterte Gercke, kein planvolles, kollusives Zusammenwirken mehrerer Personen oder gar eine diesbezügliche „Dienstanweisung von oben“ beim Umgang mit den Missbrauchsfällen erkennbar geworden. Es zeige sich aber das Bild eines „unkoordinierten, teils planlosen Handelns“.
Es bleibt vieles ungeklärt
Das tatsächliche Ausmaß an Taten und Vertuschungen bleibt auch nach dem Kölner Gutachten weiterhin im Dunkeln, zumal nach den Feststellungen der Strafrechtskanzlei die Aktenführung ähnlich chaotisch war, wie es schon in anderen Bistümern festgestellt wurde. Allein durch fehlende Paginierungen habe sich nicht immer ermitteln lassen, ob Inhalte einer Akte entnommen oder hinzugefügt wurden. Die Kanzlei habe sich aber letztlich nur darauf beziehen können, was ausweislich der vorhandenen Akten feststellbar war. Das Aktenmaterial enthielt, so Gercke, zu den jeweiligem Beschuldigten oftmals mehrere Einzelakten mit Bezeichnungen wie „Sonderakte“, „Interventionsakte“, „Akte Hauptabteilung Seelsorge-Personal“, „Akte Offizialat“. Der ehemalige Erzbischof Joachim Kardinal Meisner habe dazu einen Ordner mit der Bezeichnung „Brüder im Nebel“ geführt, in dem er geheimhaltungsbedürftige Unterlagen aufbewahrte. Diese wurden nach seinem Tod in die Akten des Geheimarchivs überführt.
Auswertung und weitere Konsequenzen
Das Gutachten stellt fest, dass im Prüfungszeitraum mindestens 202 Beschuldigte und 314 individualisierbare Opfer ermittelt werden konnten. Ein Großteil der Taten sei bereits vor 1975 verübt, allerdings zumeist erst nach mehr als 20 Jahren und zunehmend ab 2010 gemeldet worden. Beschuldigte der vorwiegend begangenen Taten sexuellen Missbrauchs an den überwiegend männlichen Opfern unter 14 Jahren waren zumeist Kleriker. Die Tatbegehung fand in der Hauptsache im Rahmen besonderer Aufsichts- und Betreuungsverhältnissen statt. Die Folgen für die Täter waren vergleichsweise harmlos. Es gab zwar „sporadische Sanktionierungen “ aber nur selten die Durchführung eines kirchengerichtlichen Strafverfahrens.
In der kommenden Woche will das Erzbistum nach der Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens weitere Konsequenzen vor allem in den Bereichen der weiteren Aufarbeitung, Intervention und Prävention vorstellen.
Vorstellung des Missbrauchsgutachten in Köln
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