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Das Gewissen lässt sich nicht für Fehlentscheidungen heranziehen

Da ist kein Joker. Seit dem letzten Konzil spielen Theologen das Gewissen gegen unpopuläre Entscheidungen der Kirche aus. Es gibt keinen Persilschein gegen die Lehre.
Pfingsttreffen 1971
Foto: KNA | Die Forderung nach ökumenischer Mahlgemeinschaft ist nördlich der Alpen nichts Neues. Die Aufnahme aus dem Jahr 1971 lässt erahnen, dass mehr Emotion als Theologie dabei im Spiel war.

Dürfen Katholiken im Namen der Gewissensentscheidung in der Sakramententheologie die Gewichte verschieben? Fast klang es so, als der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, im Frühjahr voraussagte, dass am Ende des Synodalen Weges „die Zulassung von Christen anderer Konfessionen zur Eucharistiefeier aufgrund ihrer Gewissensentscheidung“ kommen werde. Der Limburger Oberhirte berief sich dabei auf ein ökumenisches Konsenspapier: „Ich bin Mitunterzeichner der Erklärung des ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen („Gemeinsam am Tisch des Herrn“ vom 11.

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