Mit Worten des Trostes und der Zuversicht haben sich Österreichs Bischöfe am Freitag an die Gläubigen gewandt. „Wir alle sind von der aktuellen Pandemie intensiv betroffen und erleben eine Ausnahmesituation, die es in dieser Weise noch nie gegeben hat“, heißt es in dem Text, in dem die Bischöfe versichern, vor allem die Kranken in ihre Gebete einzuschließen. Die Kirche unterstütze „im vollen Umfang die staatlichen Maßnahmen“, versichern die Hirten.
Der Glaube an Jesus Christus sei in dieser Krise „eine Quelle der Geduld und eine unersetzbare Solidaritätskraft“. Die Pfarreien erwiesen sich nun auch ohne gemeinsame Gottesdienste als lebendiges Netzwerk. Die Bischöfe appellieren an Priester und Laien im kirchlichen Dienst, Kreativität zu entwickeln, um ohne physischen Kontakt für die Menschen erreichbar zu sein. Die Gläubigen sollten Hauskirche leben und „die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrnehmen, sich und andere innerlich zu stärken“. Oberstes Gebot sei „das Leben von Menschen zu schützen und sich gleichzeitig um das Heil der Seelen zu sorgen“.
Offene Kirchen als Teil der seelischen Grundversorgung
Konkret bekräftigen die Bischöfe ihr Verbot aller öffentlichen Gottesdienste und Versammlungen sowie die Verschiebung aller kirchlichen Familienfeiern wie Taufen, Firmungen und Hochzeiten. Abgesagt werden ausdrücklich der österreichweite Pfarrgemeinderäte-Kongress (21.-23. Mai) und die „Lange Nacht der Kirchen“ (5. Juni).
Die Pfarrkirchen sollen in der Zeit restriktiver Ausgangsbeschränkungen als Orte der Hoffnung nach Möglichkeit offen gehalten werden. Sie stünden allen Menschen für das individuelle Gebet zur Verfügung und seien „Teil einer seelischen Grundversorgung zum Wohl der gesamten Bevölkerung“. Ausdrücklich entbinden die Bischöfe von der Sonntagspflicht. Die Eucharistiefeier solle von den Priestern für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden. Die Gläubigen sollen über die Medien die Sonntagsmesse mitfeiern.
Krankenkommunion darf nicht mehr nch Hause gebracht werden
Begräbnisse sollten „schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert“ werden. Die Bischöfe verfügten zudem, dass „die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht“ werden dürfe. Einzige Ausnahme dafür sei das Viaticum, die eucharistische Wegzehrung für Sterbende. Die Bischöfe erinnern in ihrem Schreiben an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. „Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht, soll diese Praxis vorübergehend aussetzen.“
DT/sba
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