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Bischof Nann gestattet telefonische Beichte

Für die Dauer der Coronavirus-Pandemie erlässt der deutschstämmige Bischof von Caraveli, Reinhold Nann, ein Dekret, das Ausnahmeregelungen vorsieht. Die Beichte per Telefon soll erlaubt sein, öffentliche Liturgien werden verboten.
Bischof Reinhold Nann
Foto: Volker Hasenauer (KNA) | Bischof Nann gab seine Entscheidung bereits am 15. März bekannt, als die peruanische Regierung zusätzlich zur Schließung der Grenzen den nationalen Notstand und die obligatorische soziale Isolation für 15 Tage erklärte.

Der deutschstämmige Bischof von Caravelí, Reinhold Nann, hat ein Dekret erlassen, das für die Dauer der Coronavirus-Pandemie die telefonische Beichte gestattet. Der Bischof gab seine Entscheidung bereits am 15. März bekannt, als die peruanische Regierung zusätzlich zur Schließung der Grenzen den nationalen Notstand und die obligatorische soziale Isolation für 15 Tage erklärte.

Persönlicher Dialog zwischen Pönitent und Beichtvater erforderlich?

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Bischof Nann wies auch darauf hin, dass während dieser Zeit keine Messen oder öffentlichen Liturgien unter Anwesenheit der Gläubigen gefeiert werden.
Unterdessen sollen die Kirchen für die Gläubigen den ganzen Tag geöffnet bleiben. Nann hielt seine Priester jedoch zur privaten Zelebration an, und regte die Übertragung der Messfeiern im Internet an. Die Lehren der Kirche hält bislang daran fest, dass für die Gültigkeit der Beichte die physische Anwesenheit des Pönitenten vor dem Beichtvater notwendig ist(Vgl. DH 1994).

Im 17. Jahrhundert erklärte die Kirche die Beichte per Brief für ungültig. 2011 antwortete der damalige vatikanische Sprecher P. Federico Lombardi auf den Vorschlag, dass eines Tages eine sakramentale Beichte über eine iPhone-Anwendung stattfinden könnte, dass es wichtig sei zu verstehen, „dass das Bußsakrament notwendigerweise einen persönliche Dialog zwischen dem Pönitenten und dem Beichtvater erfordere, und die Absolution den gegenwärtigen Beichtvater erfordert."

Beichte kann mit technologischen Entwicklungen Schritt halten

Eine andere Ansicht vertrat dagegen Giorgio Giovanelli, Professor für Kirchenrecht an der Lateran-Universität. Gegenüber der katholischen Nachrichtenagentur CNA stellte Giovanelli fest, dass der Papst seine Erlaubnis für telefonische Beichten erteilen könne. „Manche Leute könnten einwenden, dass der Priester anwesend sein müsse. Nun gut. So hätten es die Menschen in den 1980ern gesagt, doch die Entwicklung der Technologie hat uns andere Arten der Gegenwart ermöglicht“.

DT/ska/CNA

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