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Berliner Missbrauchsgutachten: Wesentliche Teile nicht veröffentlicht

Das Erzbistum Berlin veröffentlichte vergangene Woche sein Missbrauchsgutachten. Der Großteil, in dem einzelne Taten und Täter benannt werden, ist jedoch nicht zugänglich. Rechtsanwälte beklagen, dass den Beschuldigten häufig eine größere Empathie entgegengebracht werde als den Opfern.
Gutachten zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Erzbischof Heiner Koch, Bischof des Erzbistums Berlin, äußert sich bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens zum sexuellen Missbrauch im Erzbistums Berlin.

Auch das am Freitag in Berlin veröffentlichte Gutachten zum „Sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ gibt nicht die Antworten, die die Öffentlichkeit erwartet. Mehr als 400 der 669 Seiten starken Ausarbeitung der Bonner Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs blieben unveröffentlicht. Ihr brisanter Inhalt: Allein dort werden Verantwortliche und einzelne Taten benannt. Die Beschäftigung mit den fehlenden Seiten soll der innerkirchlichen Aufarbeitung durch eine sechsköpfige Kommission aus Priestern und Laien überlassen werden.

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