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Anwalt entlastet Vatikan-Vorgesetzte

Im Fall des übergriffigen Vatikan-Prälaten hat das Opfer bei seinen zuständigen Oberen bis 2009 Anzeige erstattet.
Kuppel des Petersdoms
Foto: Paolo Lucciola (128476240) | Die „Bild“-Zeitung hatte mit zwei Berichten in der vergangenen Woche den Eindruck erwecken wollen, als habe Papst Benedikt XVI. den übergriffigen Prälaten gedeckt. Im Bild: die Kuppel des Petersdoms bei Nacht.

In der Angelegenheit des wegen sexueller Nötigung beschuldigten deutschen Prälaten ist der Anwalt des ersten Opfers an die Öffentlichkeit gegangen. Alexander Stevens, Fachanwalt für Strafrecht, gab in einer breit gestreuten Mitteilung an, dass ihm nun Hinweise über ein drittes Opfer des Prälaten vorliegen würden, nachdem bereits in den vergangenen Tagen ein zweites Opfer, der italienische Ex-Priester Francesco Lepore, bekannt geworden war.

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Die „Bild“-Zeitung hatte mit zwei Berichten in der vergangenen Woche den Eindruck erwecken wollen, als habe Papst Benedikt XVI. den übergriffigen Prälaten gedeckt. Auch hat „Bild“ mit Zitaten aus E-Mails des Privatsekretärs des deuschen Papstes von 2012 und Anfang 2013 den Verdacht nähren wollen, noch zu jener Zeit seien die Taten des Prälaten von Benedikt XVI. und Gänswein vertuscht worden. Das widerlegt der Anwalt des bedrängten Priesters.

Der bedrängte Priester ging den Dienstweg

Stevens fügte seiner Mitteilung als „Hintergrundinformation“ hinzu, dass sein Mandant „trotz seiner unmittelbaren und persönlichen Nähe zum Papst“ den Dienstweg eingehalten habe und gegen den Prälaten „bei seinen kirchlichen Vorgesetzten, Monsignore Gabriele Caccia, Assessor (1. Abteilung), Monsignore Pietro Parolin, Untersekretär (2. Abteilung)“ Anzeige erstattete. Der heutige Kardinalstaatssekretär Parolin war von Ende 2002 bis Sommer 2009 Untersekretär der Sektion für die Beziehungen zu den Staaten im vatkanischen Staatsekretariat. Der heutige Erzbischof und spätere Nuntius im Libanon Caccia war ebenfalls von 2002 bis 2009 Assessor für Allgemeine Angelegenheiten in der ersten Sektion des Staatssekretariats.

Anwalt Stevens lobt die damaligen Vorgesetzten seines Mandanten: Parolin und Caccia „und andere hochrangige Kirchenfunktionäre haben das Opfer, den jungen Priester, vor weiteren Nachstellungen bewahrt. Wenn auch der Täter (mehrfach) strafversetzt wurde, gab es bis heute aber keinen kirchlichen Prozess“.

Verschleppt die Justiz den Fall des Prälaten?

Heftige Kritik dagegen übt Anwalt Stevens an der Ingolstädter Staatsanwaltschaft. Im Gespräch mit dem „Donaukurier“ nannte er es jetzt unverständlich, dass der Fall des beschuldigten Prälaten immer noch Gegenstand eines Vorermittlungsverfahrens sei. Es ließe sich da eine gewisse „Verschleppung“ vermuten. Ginge es um eine Frau als Opfer, so wäre es wohl schon längst und völlig zu Recht zu einem regulären Ermittlungsverfahren gekommen.

DT/gho

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Redaktion Benedikt XVI. Erzbischöfe Geistliche und Priester Päpste

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