Regensburg (DT/KNA) Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer betrachtet das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Sterbehilfe zwiegespalten. Als begrüßenswert bezeichnete er am Dienstag in Regensburg, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden sei. So hätten „Suizidbeihilfe-Firmen“, wie sie aus der Schweiz bekannt seien, in Deutschland keine Arbeitsgrundlage. Für den Lebensschutz fürchtet der Bischof jedoch, dass das Gesetz „nur eine sehr schwache Hürde auf einer insgesamt abschüssigen Bahn“ sei. Die Haltung der deutschen Bischöfe sei in dem 2014 veröffentlichten Flyer „Sterben in Würde“ präzise formuliert gewesen, erinnerte Voderholzer.