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Verfassungsklage gegen Religionsnote gescheitert

Warschau (DT/KNA) An Polens Schulen entscheidet die Religionsnote auch künftig mit über die Empfehlung für weiterführende Schulen und den Enthalt von Stipendien. Das Verfassungsgericht wies am Mittwoch eine Klage der sozialdemokratischen Opposition gegen diese Regelung ab. Die Richter entschieden, die Religionsnote dürfe bei der Zeugnis-Gesamtnote mitberücksichtigt werden. Diese ist unter anderem für die Zulassung zum Gymnasium wichtig. Die Kläger sahen in der erst vor zwei Jahren eingeführten Regelung einen Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. Warschaus Erzbischof Kazimierz Nycz begrüßte das Urteil; es stärke den Religionsunterricht und entspreche den Erwartungen von Millionen Schülern und Eltern.

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