Bonn (DT/KNA) Die katholische Kirche in Deutschland beteiligt künftig die Gewerkschaften bei der Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen und Gehältern. Eine entsprechende Änderung der sogenannten Rahmenordnung für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts beschloss die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), in der alle 27 Diözesanbischöfe vertreten sind. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch mit. Der kirchliche Gesetzgeber reagierte damit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Streikverbot im kirchlichen Dienst.