Rom (DT/KNA) Der Chef der römischen Heiligsprechungskongregation, Kardinal José Saraiva Martins, hat den Internet-Handel mit Heiligenreliquien als kirchenrechtlich „absolut unzulässig“ verurteilt. Nach einem Bericht der italienischen Tageszeitung „La Stampa“ (Montag) verwies er auf Canon 1190 des katholischen Kirchenrechts, der den Verkauf von Reliquien verbietet. Zudem seien die bei Online-Auktionen angebotenen Knochenstücke und Gewandreste meist dubioser Herkunft oder stammten womöglich aus Diebstählen, erklärte der Präfekt der Kongregation dem Bericht zufolge. Er äußerte zudem die Befürchtung, die Reliquien könnten für satanistische Rituale missbraucht werden.