Die katholische Kirche wird ihre Haltung zur Todesstrafe ändern. Sie gilt nun unter allen Umständen als „unzulässig“. Die vatikanische Glaubenskongregation überarbeitete den entsprechenden Paragrafen im Katechismus am Donnerstag, nachdem Papst Franziskus bereits im Mai seine Zustimmung erteilt hatte. Bisher besagte die Lehre, dass das Anwenden der Todesstrafe in Extremfällen zu rechtfertigen sei.
Todesstrafe "in Anbetracht des Evangeliums" unzulässig
Dem überarbeiteten Paragraf 2267 des Katechismus zufolge lehrt die katholische Kirche von nun an, dass „die Todesstrafe in Anbetracht des Evangeliums unzulässig ist, da diese einen Angriff auf die Unverletzlichkeit und die Würde des Menschen“ darstellt. Daher werde die Kirche nun mit Entschlossenheit darauf einwirken, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft werde.
Die Glaubenskongregation begründet die Änderung der Lehre mit einer zunehmenden Effektivität von Haftanstalten, einem wachsenden Verständnis für die unveränderte Würde des Menschen und mit einer potenziellen inneren Wandel des Verurteilten. Bisher gestand die katholische Kirche Staaten das Recht zu, von der Todesstrafe in Fällen „absoluter Notwendigkeit“ Gebrauch zu machen. Solche Situationen betrachtete die Kirche jedoch als extrem selten.
Todesstrafe zuvor nur in Extremfällen erlaubt
Zuvor stand folgender Wortlaut im Katechismus unter Paragraf 2267: „Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit fest steht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.“
DT/mlu
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