Augsburg (DT/KNA) Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Vaters gegen die Taufe seines Kindes abgelehnt. Gerichtspräsident Ivo Moll wertete den Vorgang in seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung als innerkirchliche Angelegenheit. Das schriftliche Urteil wird nach Auskunft einer Gerichtssprecherin vom Mittwoch erst bis Ende Juni vorliegen. Der Mann hatte laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag) vorgebracht, dass seine geschiedene Frau die gemeinsame Tochter (4) gegen seinen Willen habe taufen lassen, er aber genauso sorgeberechtigt sei wie seine Ex-Gattin. Dabei verwies er auch auf die im vergangenen Jahr bekanntgewordenen Missbrauchsfälle.