Moskau (DT/KNA) Russlands Oberster Gerichtshof hat die Verurteilung eines Jesuitenmörders zu vierzehn Jahren Haft für rechtmäßig erklärt. Die Richter wiesen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine höhere Strafe im Berufungsprozess ab, wie russische Medien am Montag meldeten. Der Angeklagte ist damit rechtskräftig wegen Mordes an einem Jesuiten schuldig gesprochen. Erneut freigesprochen wurde er jedoch vom Vorwurf, auch den damaligen Leiter der Ordensgemeinschaft in Russland, den Wolgadeutschen Otto Messmer, erschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten beide Morde vom Oktober 2008 zu Last gelegt.