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Unterschiedliche Reaktionen

NRW-Bistümer setzen liberalisiertes kirchliches Arbeitsrecht um, Eichstätt und Regensburg prüfen

Bonn/Eichstätt (DT/KNA) Die von den katholischen Bischöfen mehrheitlich beschlossene Liberalisierung des Arbeitsrechts hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. In den nordrhein-westfälischen Bistümern tritt das neue kirchliche Arbeitsrecht tritt zum 1. August in Kraft. Wie in den Bistümern Köln, Münster, Paderborn und Aachen werde die Grundordnung zu diesem Termin auch in der Diözese Essen wirksam, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Bischof Franz-Josef Overbeck habe die Novelle für seine Diözese bereits unterschrieben, die in den nächsten Wochen in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht werde. Die Neufassung hat nur empfehlenden Charakter und bedarf der Zustimmung durch den jeweiligen Bischof einer Diözese.

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