Bonn (DT/KNA) Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) ist das Bistum auch vor dem höchsten kirchlichen Arbeitsgericht gescheitert. Bei der Urteilsverkündung am Freitag in Bonn erklärte Gerichtspräsident Reinhard Richardi, das Verhalten der Mitarbeitervertretung sei unter dem Gesichtspunkt der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer nicht zu beanstanden. Die Mitarbeitervertretung hatte im März 2014 eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Sparmaßnahmen der Bistumsleitung kritisiert wurden. Dies verstieß nach Ansicht der Richter weder in Form noch Inhalt gegen das Loyalitätsgebot.
Trier scheitert vor Arbeitsgericht
Streit um Meinungsfreiheit: Revisionsbegehren des Bistums gegen Mitarbeitervertretung zurückgewiesen