Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kirche

Theologe: Über Glaubensfragen entscheidet nicht die Mehrheit

Das von Papst Franziskus geforderte Prinzip der Synodalität sei strikt zu unterscheiden von dem demokratischen Prinzip, dass stets die Mehrheit entscheidet, betont der deutsche Dogmatiker Karl-Heinz Menke.
Herbstvollversammlung Deutsche Bischofskonferenz
Foto: Frank Rumpenhorst (dpa) | Bischöfe stehen am 26.09.2017 in Fulda (Hessen) beim Eröffnungsgottesdienst der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Dom.

Der deutsche katholische Theologe Karl-Heinz Menke ist dagegen, den Mechanismus demokratischer Mehrheitsentscheidungen auf theologische Debatten in der Kirche zu übertragen. Das von Papst Franziskus geforderte Prinzip der Synodalität sei "strikt zu unterscheiden von dem demokratischen Prinzip, dass stets die Mehrheit entscheidet", sagte der emeritierte Dogmatik-Professor dem Internetportal "domradio.de".

"Man kann über die Wahrheit, die Christus ist, nicht nach dem Mehrheitsprinzip abstimmen", betonte Menke. Gleichwohl könnten viele Fragen rund um Organisation und Struktur auch demokratisch geregelt werden: "Es geht ja nicht immer um Glaubensfragen oder um Themen, die von diesen Fragen nicht zu trennen sind."

Menke ist Mitglied der Internationalen Theologenkommission, die vor kurzem ein Grundsatzpapier zur Synodalität vorgelegt hat. Dieses stelle klar, dass immer da, wo Macht in der Kirche ausgeübt werde, der Gemeinschafts-Charakter zu wahren sei. "Die Universalkirche darf sich nicht gegenüber den Ortskirchen verselbstständigen", betonte der Theologe. Die Bischöfe als Nachfolger der Apostel könnten auch nur dann erfolgreich Gehorsam erwarten, wenn sie ihrerseits auf den sogenannten Glaubenssinn der Gläubigen hörten.

Auf einem Konzil der katholischen Kirche abstimmen dürften allerdings nur Bischöfe, so Menke weiter. Eine diözesane Synode sei demgegenüber ein beratendes Organ des Bischofs. Dies unterscheide sie grundlegend von Synoden evangelischer Landeskirchen, bei denen ein Bischof oder Pfarrer nicht mehr Rechte habe als irgendein anderes Mitglied.

Außerdem betonte Menke, die Bischofskonferenzen eines Landes sei weder eine ortskirchliche Synode noch ein Konzil. Sie könne "weder für die Universalkirche noch für einen Verbund von Diözesen etwas entscheiden".

Mit Blick auf die umstrittene "Handreichung" zum Kommunionempfang in konfessionsverschiedenen Ehen sagte Menke, die Bischöfe hätten "der deutschen Kirche diesen polarisierenden Streit ersparen sollen". Den von einer Dreiviertelmehrheit der Bischöfe beschlossenen, bislang noch nicht veröffentlichen Text wertete er als "mangelhaft". Es fehle eine gründliche Reflexion über den Unterschied zwischen dem sakramentalen Kirchenverständnis der Katholiken und dem nichtsakramentalen Kirchenverständnis der Protestanten.

"Wer das Sakrament der Eucharistie empfängt, identifiziert sich öffentlich mit der Gemeinschaft, in der er oder sie zur Kommunion geht", so der Theologe. Das gelte auch für den protestantischen Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe.

DT/KAP/KNA

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Bischofskonferenz Evangelische Kirche Jesus Christus Karl-Heinz Menke Katholikinnen und Katholiken Landeskirchen Papst Franziskus Pfarrer und Pastoren Protestanten

Weitere Artikel

Kirche

Zu Ostern werden nur wenige Pilger erwartet. Es ist Zeit, an die Christen im Heiligen Land zu denken.
27.03.2024, 11 Uhr
Regina Einig