Hamburg (DT/KNA) Das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist vorläufig eingestellt. Wie das zuständige Hamburger Amtsgericht am Montag mitteilte, erfolgte dieser Schritt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro. Der Beschluss ist nach Gerichts-Angaben nicht anfechtbar. Gemäß Strafprozessordnung kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Verfahren vorläufig einstellen und dem Beschuldigten bestimmte Auflagen erteilen, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Strafverfahren eingestellt
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird das Strafverfahren gegen Bischof Tebartz gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt