Hamburg (DT/KNA) Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Strafbefehlsantrag gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst präzisiert. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg, Carsten Rinio, bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen Bericht der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ (Freitag), wonach die Behörde auf Bitten des Amtsgerichts Hamburg den Antrag geändert habe. „Dabei handelt es sich aber nicht um eine sachliche Korrektur, sondern nur um eine textliche Ergänzung“, so Rinio. Das Amtsgericht wolle noch deutlicher herausgestellt sehen, dass der Bischof bei der eidesstattlichen Falschaussage nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt habe, sagte Rinio.