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Staatliches „Veto“ gegen den Pontifex

Bis zum Jahre 1903 versuchten Frankreich, Spanien und Österreich Einfluss auf die Nachfolge Petri zu nehmen Von Ulrich Nersinger

Als das Christentum zu Beginn des vierten Jahrhunderts aus einer Zeit der Verfolgung in eine Staatsreligion überging, beanspruchten die römischen Kaiser – und nach dem Untergang des Weströmischen Reiches in ihrer Nachfolge die neuen Herrscher im Abendland – ein Mitspracherecht bei der Besetzung des Stuhles Petri. Mit dem 8. Jahrhundert beginnend standen die Papstwahlen immer mehr unter dem Einfluss des römisch-deutschen Kaisers und der mächtigsten Adelsgeschlechter der Ewigen Stadt. Erst ein von Nikolaus II. (1058–1061) einberufenes römisches Konzil erklärte am 13. April 1059: „Beim Tode des Oberhauptes der allgemeinen römischen Kirche sollen die Kardinalbischöfe zuerst alles aufs genaueste regeln.

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