Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Kirche

Sieben Bischöfe erheben Einspruch gegen Dokument der Bischofskonferenz

Die deutschen Bischöfe streiten darüber, ob evangelische Ehepartner von Katholiken in Ausnahmefällen die Kommunion empfangen dürfen. In einem Schreiben an den Präfekten der Glaubenskongregation bringen sieben Diözesanbischöfe ihre Einwände zum Ausdruck. Von Michael Karger
Rainer Maria Woelki und Reinhard Marx
Foto: Markus Nowak (KNA) | In Sachen Kommunionszulassung von evangelischen Ehepartner bei katholischen Eucharistiefeiern sind sich die Kardinäle Marx und Woelki uneins.

Gegenüber der Tagespost wurde aus der Kurie bestätigt, dass sieben deutsche Diözesanbischöfe in gleichlautenden Schreiben an den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Luis Ladaria SJ, den Vorsitzenden des Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und Kardinal Kurt Koch, Einspruch gegen ein von der Deutsche Bischofskonferenz verabschiedetes Dokument erhoben haben. Unterzeichner der Eingabe sind der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, der Bischof von Eichstätt, Gregor Maria Hanke, der Bischof von Augsburg, Konrad Zdarsa, der Bischof von Görlitz, Wolfgang Ipolt, der Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer und der Bischof von Passau, Stefan Oster. Auf der Frühjahrsvollversammlung der Deutsche Bischofskonferenz (19. bis 21. Februar in Ingolstadt) legte die Ökumenekommission eine sogenannte „Pastorale Handreichung” mit dem Titel: „Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie” zur Beratung und Beschlussfassung vor. Am 20. Februar wurde der Text nach  kontroverser Debatte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von der Vollversammlung angenommen. Von den 60 anwesenden Bischöfen stimmten  allerdings 13 mit Nein. Es wurde zwar die Möglichkeit gewährt, dass weitere Änderungswünsche am Text eingereicht werden können (bis zum 16. März), diese aber an der grundsätzlichen Annahme des Papiers nichts mehr ändern könnten.

Inhalt der „pastoralen Handreichung” ist, dass „alle, die in einer konfessionsverbindenen Ehe nach einer reiflichen Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit dem Pfarrer … zu dem Gewissensurteil gelangt sind, den Glauben der katholischen Kirche zu bejahen, eine ’schwere geistliche Notlage’ beenden und die Sehnsucht nach der Eucharistie stillen zu müssen, dürfen zum Tisch des Herrn hinzutreten, um die Kommunion zu empfangen” (zitiert nach dem unveröffentlichten Entwurf, über den abgestimmt worden ist). Von den Unterzeichnern der Eingabe wird grundsätzlich daran gezweifelt „ob der in diesem Dokument vorgelegte Lösungsentwurf mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.“

Von den sieben Ordinarien wird die Abstimmung für nicht rechtens erklärt, da es sich nicht um eine pastorale Fragestellung handle, sondern um eine „Frage des Glaubens und der Einheit der Kirche”. In vier Anfragen haben die Bischöfe ihre Einwände gekleidet: „Handelt es sich lediglich um eine pastorale Fragestellung oder ist nicht durch die hier getroffenen Festlegungen vielmehr grundsätzlich der Glaube der Kirche und die Einheit angefragt?” Zweite Frage: Relativiert das Dokument nicht „den Glauben der Kirche, wonach die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche verwirklicht ist (subsistit) und es deshalb notwendig ist, dass ein evangelischer Christ, der den katholischen Glauben teilt, perspektivisch auf jeden Fall auch katholisch werden müsste?” In ihrem dritten Einwand gehen die sieben Bischöfe auf das Kriterium der „Notlage” ein: An einer Stelle des Textes werde „nicht primär die Sehnsucht nach der eucharistischen Gnade, sondern der gemeinsame Kommunionempfang der konfessionsverschiedenen Ehepartner zum Kriterium der Notlage. Diese Notlage ist nach unserer Einschätzung keine andere als die der Ökumene insgesamt, … Darum taugt sie in unseren Augen nicht mehr zu einem Ausnahmekriterium.” In ihrem vierten Punkt fragen die Bischöfe grundsätzlich nach der Zuständigkeit: „Ist es einer einzelnen nationalen Bischofskonferenzen überhaupt möglich, ohne Rückbindung und Einbindung in die Universalkirche in einer solchen, den Glauben und die Praxis in der ganzen Kirche betreffenden Frage eine isolierte , nur ein bestimmtes Sprachgebiet betreffende Entscheidung zu fällen?” Stattdessen schlagen die Bischöfe vor, keine regionalen Ausnahmeregelungen zu schaffen, sondern auf weltkirchlicher Ebene die Frage nach der Zulassung von nichtkatholischen Ehepartnern in einer konfessionsverschiedenen Ehe zur Kommunion im Zusammenhang der „inneren Einheit von Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft” grundsätzlich zu klären. Abschließend weisen die Unterzeichner in ihrem Hilfegesuch darauf hin, dass sie „viele weitere grundsätzliche Anfragen und Vorbehalte” gegenüber dem Lösungsweg des Dokumentes haben.

Inzwischen wurde ein Antwortschreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz, Kardinal Reinhardt Marx, an die sieben Bischöfe,  veröffentlicht. Darin nimmt der Kardinal zu Kenntnis dass bei den Mitbrüdern „große Zweifel” darüber bestehen, ob der in der pastoralen Handreichung vorgelegte Lösungsweg „mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.” Kardinal Marx greift dann einen Aspekt der Kritik heraus, dem er dann ausdrücklich widerspricht: „Anders als im Brief beschrieben wird nicht in der Konfessionsverschiedenheit der Ehe die ’gravis spiritualis necessitas’ angenommen, sondern es wird dargelegt, dass ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe im Einzelfall bestehen kann.” Ausdrücklich beharrt der Vorsitzende der Deutsche Bischofskonferenz darauf, dass es „selbstverständlich einer nationalen Bischofskonferenzen … möglich ist, Kriterien zu formulieren, die die Kommunionsspendung an nicht in voller Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche befindlichen Christen erlauben”. Es sei auch mehrfach auf „bereits bestehende Regelungen in anderen Teilen der Kirche” verwiesen worden.” Wo in der Welt solche Regelungen existieren und wie sie genau aussehen sagte der Kardinal nicht. Auch im verabschiedeten Entwurf finden sich dazu keine Angaben. Vorgesehen ist die Erstellung einer Endfassung der „Handreichung” nach Einarbeitung der Änderungswünsche durch den Vorsitzenden der Konferenz und den Vorsitzenden der Ökumenekommission.

Somit  haben die deutschen Bischöfen in Ingolstadt in einer so schwerwiegenden Frage nicht über einen endgültigen Text abgestimmt und sich gleichzeitig dahingehend festgelegt, dass sie diese noch unbekannte zukünftigen Endredaktion nicht mehr ändern können. Zugleich wurden am Ende der Bischofskonferenzen ohne Mitteilung des Textentwurfes bereits ein Inhalt des Beschlusses über die „Handreichung” bekanntgegeben.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Bertram Meier Bischofskonferenz Deutsche Bischofskonferenz Dr. Ludwig Schick Erzbischöfe Evangelische Kirche Gregor Maria Hanke Jesus Christus Kardinal Kurt Koch Konrad Zdarsa Luis Ladaria Reinhard Marx Rudolf Voderholzer Stefan Oster

Weitere Artikel

In dieser Woche tritt der Synodale Ausschuss erstmals in Essen zusammen. Er will vorbereiten, was es aus römischer Sicht nicht geben kann: den Synodalen Rat, der Weichen für die Kirche in ...
10.11.2023, 09 Uhr
Regina Einig

Kirche

In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist ein Streit um das Pfarramt für Frauen entbrannt. Im äußersten Fall droht die Spaltung.
22.04.2024, 16 Uhr
Vorabmeldung