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Sentire cum ecclesia als Maßstab der Interpretation

Zu Beginn des Gerichtsjahrs wendet sich Papst Benedikt XVI. bei einer Audienz vor den Richtern der römischen Rota gegen positivistische Sicht des Kirchenrechts

Vatikanstadt (DT/KAP) Papst Benedikt XVI. hat sich gegen eine positivistische Sichtweise des Kirchenrechts gewandt und eine stärkere Berücksichtigung der kirchlichen Wirklichkeit für dessen Auslegung gefordert. Weder der reine Gesetzestext noch der konkrete Einzelfall dürften die alleinige Richtschnur für die Interpretation des Kirchenrechts bilden, sagte der Papst am Samstag vor den Richtern des Gerichts der römischen Rota im Vatikan, dem zweithöchsten Gerichtshof der katholischen Kirche. Die kanonischen Vorschriften müssten vielmehr stets mit Blick auf die Kirche und ihren Auftrag ausgelegt werden. Durch eine positivistische Interpretation verliere das Kirchenrecht jeden Kontakt zur kirchlichen Wirklichkeit, so Benedikt XVI.

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