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Senat geht wegen „Gebets-Urteil“ in Berufung

Berlin: Zwei weitere Schüler fordern ihr Recht auf öffentliches Beten ein

Berlin (DT/KNA) Der Berliner Senat hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil zum Recht auf öffentliches Beten an Schulen eingelegt. Dies erklärte Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Donnerstagabend vor Journalisten in Berlin. Die Berufungsfrist zu der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts lief am Freitag ab. Im September hatte das Gericht geurteilt, dass der muslimische Gymnasiast Yunus M. in einer Unterrichtspause öffentlich beten darf. Der 16-jährige Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding kann danach sein Mittagsgebet weiter in einem Schulraum verrichten.

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