Bonn (DT/KNA) Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch überarbeitet und teilweise verschärft. Nach der am Montag in Bonn veröffentlichten Neufassung sollen Kleriker, die Schutzbefohlene missbraucht haben, nicht mehr in den Seelsorgedienst zurückkehren dürfen, wenn „dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft“. Ein ausnahmsloses Beschäftigungsverbot für sexual-straffällig gewordene Priester nach dem Beispiel der US-Kirche lehnt die DBK damit ab. Die bisher gültigen Richtlinien waren 2010 für eine Laufzeit von drei Jahren verabschiedet worden.
Richtlinien nochmals verschärft
Umgang mit Missbrauch: Bischöfe wollen Täter nicht mehr in Seelsorge einsetzen