Die polnischen katholischen Bischöfe haben Eltern dazu geraten, ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht abzumelden, wenn der dort vermittelte Inhalt „dem Wertesystem widerspricht“. Dazu veröffentlichte die Polnische Bischofskonferenz nun eine Erklärung des Vorsitzenden der Erziehungskomission, Weihbischof Marek Mendyk.
Auf schädigende Weise mit Zielen des LGBT-Milieus konfrontiert
Das Schreiben trägt den Titel „Stoppt die moralische Zersetzung bei Kindern und Jugendlichen!“ Mendyk kritisiert darin die inhaltliche Ausrichtung des Sexualkundeunterrichts in einigen Kommunen sowie die „sogenannte Erziehung gegen Diskriminierung“. Die Bedenken: Im Unterricht würden die Schüler auf schädigende Weise mit den Ansichten und Zielen des LGBT-Milieus konfrontiert.
Im Fokus der Bischöfe steht dabei insbesondere Warschaus Bürgermeister Rafal Trzaskowski. Der 47-jährige Politiker der linksliberalen „Bürgerplattform“ ist bekannt für seinen Einsatz für die Belange von Homosexuellen. Im Februar unterzeichnete er beispielsweise eine Charta für LGBT-Rechte und forderte, Schüler müssten auch darüber aufgeklärt werden.
Eltern müssen zustimmen, wenn Unterricht vom staatlichen Lehrplan abweicht
Der Vorsitzende der Erziehungskomission Mendyk verweist nun jedoch auf die ausdrückliche Zustimmung der Eltern, ohne die Schüler nicht an einem Unterricht teilnehmen könnten, der vom staatlichen Lehrplan abweiche. Welche Inhalte konkret die Bischöfe ablehnten, führte Mendyk nicht weiter aus.
Auf der Website der Polnischen Bischofskonferenz findet sich nun die Vorlage für eine schriftliche Erklärung, mit der Eltern ihr Kind vom Sexualkundeunterricht fernhalten können: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass mein Kind (...) an jeglicher Unterrichtsform oder anderen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Sexualerziehung teilnimmt, die über die Thematik des Lehrplans der Jahrgangsstufe hinausgeht“, heißt es darin.
Musterformular droht mit Einschaltung staatlicher Institutionen
Die Mustererklärung fordert die Schulen zudem auf, die Eltern zuvor über Initiativen im Rahmen des Sexualkundeunterrichts zu informieren. Bei Nichtbeachtung wolle man die zuständigen staatlichen Institutionen einschalten, um die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu verteidigen.
DT/mlu
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