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Pfarrer nennt Freispruch Skandal

Landgericht spricht Stalkerin frei – Betroffener Geistlicher will in seiner Gemeinde weiterarbeiten

Arnsberg (DT/KNA) Das Landgericht Arnsberg hat eine 72-jährige Priester-Stalkerin freigesprochen. Der Richter entschied am Mittwoch im Berufungsprozess „im Zweifelsfall für die Angeklagte“. Nach den vorgelegten psychiatrischen Gutachten könnte die Steuerungsfähigkeit und damit die Schuldfähigkeit der Frau eingeschränkt sein, hieß es zur Begründung. Auch eine Einweisung in die Psychiatrie komme nicht in Betracht. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft wie Verteidigung auf Freispruch plädiert. (Az: II-1 Ns 4/14) Das Gericht hob damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Meschede auf. Darin war die Frau 2014 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

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