Berlin (DT/KNA) Die Diskussion um die Möglichkeit einer religiösen Eheschließung unabhängig von einer standesamtlichen Trauung dauert an. Am Freitag hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Anfang 2009 in Kraft tretende Regelung gesetzlich rückgängig zu machen. Das Bundesinnenministerium kündigte am Montag in Berlin eine fachliche Prüfung an. Zugleich verwies eine Sprecherin auf die Rechtsauffassung ihres Hauses und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, dem die Neuordnung gerecht werde. Zum Jahreswechsel tritt die vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat nun gebilligte Reform des Personenstandsgesetzes in Kraft.