Das berichtete der australische Sender ABC am Montag. Das Berufungsverfahren gegen den Schuldspruch ist für den 5. und 6. Juni terminiert. Pell war im März zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Eine Geschworenen-Jury hatte ihn bereits im Dezember für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof einen 13-Jährigen in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Pells Anwälte führen mehrere Gründe für die Berufung an. Erstens sei das Urteil „unangemessen“. Der Schuldspruch der Jury gründe sich ausschließlich auf die Aussage des einzigen noch lebenden Belastungszeugen. Das dürfe nicht für einen „zweifelsfreien“ Schuldspruch ausreichen.
Kirche
Pell plant keinen Widerspruch
Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell (77) will im Falle einer Bestätigung des Urteils auf einen Widerspruch gegen die Länge seiner Haftstrafe verzichten.