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Passau: Pfarrer bekommt zweite Chance

Passau (DT/KNA) Das Bistum Passau hat am Mittwoch sein Vorgehen im Fall des Ruhstorfer Pfarrers Andreas Artinger verteidigt. In einer vom Ordinariatsrat, dem Priesterrat und den Dekanen verabschiedeten Erklärung heißt es, die Diözese werde dem Priester die Chance zu einem Neubeginn als Seelsorger an einem anderen Ort geben, jedoch nicht mehr als Kirchenverwaltungsvorstand und Pfarrer. Etwas anderes sei mit der Kirchenstiftungsordnung nicht vereinbar. Gegen den Priester läuft ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren wegen vorsätzlicher Beihilfe zur Veruntreuung eines fünfstelligen Geldbetrags. Ihm wurde ein Strafbefehl über 270 Tagessätze zugestellt. Damit wäre der Geistliche vorbestraft. Artinger hat dagegen Einspruch eingelegt.

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