Passau (DT/KNA) Der Passauer Bischof Stefan Oster hält es für schwierig, zur Sterbehilfe ein allgemeines Gesetz zu formulieren und es auf jeden Fall anzuwenden. „Ab wann sage ich, ich ändere das Therapieziel und begleite einen Sterbenden nur noch hinüber, so dass er möglichst wenig Schmerzen hat?“, gab Oster gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ (Freitag) zu bedenken. Auch wenn er selbst gegen assistierten Suizid sei, sehe er bei bestimmten Fällen Spielräume bei der Begleitung eines Sterbenden. Maschine abzuschalten oder das eine oder andere Medikament wegzulassen, könnten vereinzelt legitime Formen sein, „um einem Sterbenden beim Hinübergehen zu helfen“.