Bonn (DT/KNA) Die kirchenrechtlich selbstständigen katholischen Orden in Deutschland haben eigene Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch verabschiedet. Der Text entspreche inhaltlich weitgehend den neuen bischöflichen Leitlinien, teilte die Deutsche Ordensobernkonferenz am Freitag in Bonn mit. Auch die neuen Ordensbestimmungen schreiben nun eine Anzeigepflicht vor, von der nur dann eine Ausnahme zulässig ist, wenn das Opfer ausdrücklich auf einen solchen Schritt verzichten will und dies schriftlich festlegt. Inhaltliche Unterschiede ergeben sich einzig aus der kirchenrechtlichen Sonderstellung der Orden päpstlichen Rechts, wie Sprecher Arnulf Salmen erläuterte.