Die Kirche kann aufgrund des Widerspruchs der Scheidung zum Gebot des Herrn wiederverheiratete Geschiedene nicht einfach zur heiligen Kommunion ermutigen. Diese Ansicht vertritt der Churer Weihbischof Marian Eleganti in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“. Die Frage der Verbindlichkeit ihrer ersten Ehe wäre somit ihrem privaten Urteil überlassen. „Das ist auch nach Amoris laetitia immer noch die Ausgangsbasis einer Gewissensprüfung. Gegenüber der Klarheit des Evangeliums und der bisherigen Lehre der Päpste mutet es sonderbar an, welche Mühe sich beide Seiten, die sogenannten Reformer und die sogenannten Bewahrer der herkömmlichen Praxis nach den Apostolischen Schreiben Familiaris consortio 84 und Sacramentum caritatis 29 geben, um entweder zu beweisen, dass sich nichts oder alles am bisherigen Umgang mit zivil Wiederverheirateten geändert hat“, so Weihbischof Eleganti. Dabei gehe es vor allem um eine Fußnote, an die sich Papst Franziskus nach eigenen Worten bei der Pressekonferenz im Flugzeug auf dem Heimflug von Lesbos nicht einmal erinnern konnte. Dennoch sei klar, dass nun eine Wende versucht werde, indem bei nicht weiter definierten „mildernden Umständen“ zivil Wiederverheiratete, ohne die bisherigen in den genannten Lehrschreiben von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. vorgelegten Voraussetzungen zu erfüllen, aufgrund ihres eigenen Gewissensentscheides zur heiligen Kommunion ermutigt würden.
DT
Den ausführlichen Beitrag des Churer Weihbischofs lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 08. Februar.