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Trierer Kirchenrechtler ermutigt zum Gehorsam gegenüber der Lehre in der Pastoral

Angesichts kirchlicher Stimmen, die die Gläubigen vor dem Hintergrund des Kommunionstreits dazu auffordern, "Gewissensentscheidungen" zu folgen ermutigt der Kirchenrechtler Christoph Ohly zum ruhigen und treuen Hinhören auf das, was die gesamte Kirche lehrt. Von Regina Einig
Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly
Foto: Uni Trier | Der Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly.

Der Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly hat angesichts kirchlicher Stimmen, die die Gläubigen vor dem Hintergrund des Kommunionstreits dazu auffordern, "Gewissensentscheidungen" zu folgen und "ihre Konsequenzen zu ziehen"  gegenüber dieser Zeitung zum ruhigen und treuen Hinhören auf das, was die gesamte Kirche lehrt ermutigt. “Dieses Hören ist im Grunde jene Haltung des geistlichen Gehorsams, der den Christen in der Nachfolge des Herrn kennzeichnet und die Einheit mit Christus und seiner Kirche sucht. Gleichzeitig vermag die Hörbereitschaft auf vielfältige Weise die Sehnsucht nach Einheit der Kirche zu fördern, wie wir sie im Herzen des Herrn vernehmen, wenn er den Vater für seine Jünger bittet. Es sind gerade die Heiligen wie beispielsweise eine Mutter Theresa von Kalkutta, die uns mit ihrem Leben und Vorbild lehren, dass nur aus solch demütigem Gehorsam Bleibendes entstehen kann” erklärte Ohly.

Wer in dieser Haltung auf das höre, was die Kirche im II. Vatikanischen Konzil, im geltenden Kirchenrecht und in päpstlichen Lehrdokumenten verkünde, komme nicht umhin, eine wichtige Unterscheidung vorzunehmen. Die Christen seien demnach berufen, aufgrund der gemeinsamen Taufe in Christus die Einheit seiner Kirche auf vielfache Weise zu bezeugen. "Da die kirchliche Einheit jedoch nicht voll gegeben ist, vermögen wir sie auch nicht in der gemeinsamen Feier der Eucharistie auszudrücken" unterstrich der Kirchenrechtler und fügte hinzu: "Sie ist – und das ist die Grundüberzeugung seit den frühen Zeiten der Kirche – das Sakrament der Gläubigen, die in voller Gemeinschaft mit der Kirche stehen. Das Konzil lehrt jedoch gleichzeitig das Abrücken von diesem Grundprinzip, wenn im Einzelfall die Sorge um das Heil des nichtkatholischen Christen in den Mittelpunkt rückt. Die Frage, wann eine solche Situation gegeben ist, habe die Norm des can. 844 § 4 des geltenden Gesetzbuches im Blick auf den evangelischen Christen näher entfaltet. Wenn evangelische Christen einen Geistlichen der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können, von sich aus darum bitten, den katholischen Glauben bezüglich des Sakramentes bekunden und in rechter Weise vorbereitet sind, liegt diese Situation im Fall der Todesgefahr, darüber hinaus aber auch in einer anderen schweren Notlage (gravis necessitas) vor. Was eine solche Notlage ausmacht, wird öffentlich zwar verschieden ausgelegt. Doch Johannes Paul II. hat in seiner Eucharistie-Enzyklika bewusst von einer geistlichen Notlage im Blick auf das Heil des Christen gesprochen und damit die bisherige Interpretation der Kirche, dass dies in Zeiten der Verfolgung oder des Gefängnisses gegeben ist, bestätigt. Dies nun im Blick auf die heutige Situation von Christen konkreter zu entfalten, hat der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Luis Ladaria, in seinem Brief an Kardinal Marx als eine Aufgabe beschrieben, deren Umsetzung auf der universalkirchlichen Ebene erfolgen muss, um dem einzelnen Diözesanbischof eine entsprechende Hilfe zur Hand zu geben."

Die konfessionsverschiedene Ehe wird Ohly zufolge nicht darunter gezählt, da es sich bei ihr nicht um eine solche Notlage handele und die fehlende Einheit in der kirchlichen Gemeinschaft eine regelmäßige gemeinsame Kommunion – mit den Worten des Konzils – „ausschließt“. Dass in der konfessionsverschiedenen Ehe der Schmerz über die fehlende Einheit der Kirche besonders leidvoll erfahren werden könne, wisse er aus unzähligen Gesprächen mit entsprechenden Braut- und Ehepaaren, erklärte Ohly. Hier gelte es, im Gehorsam gegenüber der Lehre in der Pastoral zu ermutigen. In vielen Ländern der Universalkirche sei es beispielsweise Tradition geworden, dass nichtkatholische Christen an die Kommunionbank träten, ihre rechte Hand auf das Herz legten und sich – manchmal auch mit dem katholischen Ehepartner – segnen ließen. In diesem Segen komme die Gnade Gottes den Ehepartnern zu, das Gemeinsame im Glauben zu stärken und das noch Trennende zu respektieren. Wörtlich sagte der Kirchenrechtler: "In diesem gemeinsamen Hinschauen auf Christus vermögen sie so an der Fruchtbarkeit der ökumenischen Bemühungen mitzuwirken, deren Ziel in der Wiederherstellung der vollen Einheit der Kirche Jesu Christi liegt. Sie ist ein Geschenk des Herrn, das wir alle erbitten müssen."

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