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Kirchenrechtler warnt vor zu hohen Erwartungen an „synodalen Weg“

Auch Bischofskonferenzen verfügten über eine begrenzte, niemals unfehlbare Lehrautorität, so der Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans. Eine solche Versammlung könne keine verbindlichen Beschlüsse fällen.
Frühjahrsvollversammlung Deutsche Bischofskonferenz
Foto: Friso Gentsch (dpa) | Kein Bischof könne auf dem "synodalen Weg" von seiner Amtsverantwortung befreit werden, weder durch Zwang noch durch freiwilligen Verzicht, so der Kirchenrechtler Aymans.

Der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans (82) hat vor überzogenen Erwartungen an den von den deutschen Bischöfen bei ihrer Frühjahrsvollversammlung beschlossenen „synodalen Weg“ gewarnt. Eine solche Versammlung könne keine verbindlichen Beschlüsse fällen, sagte Aymans. Kein Bischof könne auf diesem Weg von seiner Amtsverantwortung befreit werden, weder durch Zwang noch durch freiwilligen Verzicht. Die Bischöfe hatten auf ihrer Frühjahrskonferenz in Lingen beschlossen, auf einem „verbindlichen synodalen Weg“ Themen wie den Zölibat, die Sexualmoral und den „nötigen Machtabbau“ bei Klerikern zur Debatte zu stellen.

Überlieferter Glaube muss im Horizont der geschichtlichen Zeit verstanden werden

Auch Bischofskonferenzen verfügten über eine begrenzte, niemals unfehlbare Lehrautorität, so der Kirchenrechtler. Entsprechende Aussagen könnten aber nur nach einstimmigem Beschluss veröffentlicht werden. Bei einer Zweidrittelmehrheit müssten sie zuvor vom Apostolischen Stuhl überprüft werden. Lehrentwicklungen seien möglich, „denn der überlieferte Glaube muss stets im Horizont der geschichtlichen Zeit verstanden und ausgedrückt werden“. Die Interpretation könne aber „nie zur überkommenen Lehre im Widerspruch stehen“.

Zur von der Bischofskonferenz beschlossenen Einführung weiterer eigener Kirchengerichte in Deutschland sagte der Theologe, Bischöfe könnten außer vom Papst direkt nur von einem bischöflich besetzten Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Aymans geht davon aus, dass die Einsetzung eines solchen Gerichts auf Ebene der deutschen Bischofskonferenz „eine Überforderung“ wäre.

Aymans für Einrichtung einer Kommission zur Verfolgung von Missbrauchsfällen

Zur kirchenrechtlichen Verfolgung von Missbrauchsfällen sprach sich der emeritierte Kirchenrechtler für die Einrichtung einer Kommission bei der Bischofskonferenz. Dieses Gremium könnte aus drei bis fünf kanonistisch ausgebildeten Untersuchungsrichtern, darunter Kleriker und Laien, bestehen. Das Verfahren würde zunächst nicht mit einem Urteil, sondern einem Votum enden. Dieses wäre dem beauftragten Bischof oder drei Bischofskollegen vorzulegen, die nach einer letzten Überprüfung dann das Urteil zu fällen hätten. Ein solches Verfahren müsste aber vom Apostolischen Stuhl genehmigt werden.

DT

Wie sich Aymans zu den Diskussionen um Zölibat, Frauenweihe und kirchliche Sexualmoral äußerte, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 21. März 2019.

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