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Israel: Glaubenswechsel soll unter Kontrolle der strengorthodoxen Bewegung

Einem neuen Gesetzenwurf zufolge sollen Übertritte zum Judentum vor privaten Rabbinergerichten nicht mehr gültig sein. In den nächsten Wochen soll er der Regierung vorgelegt werden.
Jerusalems Altstadt mit dem Felsendom
Foto: Abir Sultan (EPA) | Ein neuer Gesetzentwurf in Israel soll den Wechsel in eine andere Glaubensgemeinschaft unter die ausschließliche Kontrolle der strengorthodoxen Bewegung stellen.

Ein neuer Gesetzentwurf in Israel soll den Wechsel in eine andere Glaubensgemeinschaft unter die ausschließliche Kontrolle der strengorthodoxen Bewegung stellen. Danach sollen Übertritte zum Judentum vor privaten Rabbinergerichten nicht mehr gültig sein, wie israelische Medien meldeten (Montag).
Nach dem israelischen Rückkehrgesetz gilt das Recht auf Einwanderung und Staatsbürgerschaft nur für Juden. Ein Teil der Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und ihrer Familienangehörigen ist nach strenger religiöser Auslegung jedoch nicht jüdisch, weil deren Mutter nicht jüdisch war.

Für Personen, die im Ausland von dortigen Rabbinern als Juden anerkannt wurden, soll die israelische Regelung nicht gelten. Der Entwurf soll in den nächsten Wochen der israelischen Regierung vorgelegt werden. Er würde einen Spruch des Obersten Gerichtshofs von 2016 umgehen, der zugunsten einer Zuständigkeit auch durch andere - liberalere - Rabbinergerichte entschieden hatte.

Im vergangenen Juni war ein ähnlicher Gesetzentwurf auf heftige Kritik von jüdischen Organisationen im Ausland gestoßen. Daraufhin hatte Ministerpräsident Benjamin Netanjahu das Projekt für ein halbes Jahr auf Eis gelegt und den früheren Justizminister Moshe Nissim um neue Empfehlungen gebeten. Dessen jetzt mit Verspätung vorgelegter Entwurf unterscheidet sich in der Sache kaum von der früheren Fassung. Während jedoch bislang eine Bescheinigung des Oberrabbinats vorgelegt werden musste, soll nun eine „unabhängige Behörde“ entscheiden. Bei der Berufung von deren Vorstand soll das Oberrabbinat wiederum ein Mitspracherecht haben.

DT/KNA

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