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Evangelische Landeskirche in Bayern erlaubt Segnung homosexueller Paare

In Bayern können evangelische Pfarrer von nun an gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst segnen. Der Beschluss der Landessynode hält jedoch fest, dass die individuelle Gewissensentscheidung der Pfarrer zu respektieren sei.
Ein protestantischer Pastor segnet zwei Bräute
Foto: P.Razzo (KNA) | Ein protestantischer Pastor segnet zwei Bräute, ein gleichgeschlechtliches Paar, am 18. Juli 2017 in der evangelisch-lutherischen Kirche Bon Secours in Paris.

Evangelische Pfarrer in Bayern können künftig gleichgeschlechtliche Paare im Gottesdienst segnen. Das beschloss die evangelische Landessynode am Mittwochabend in Schwabach. Nach einer Debatte stimmten 72 Synodale mit Ja, 21 mit Nein, es gab zudem zwei Enthaltungen, wie die Landeskirche mitteilte. In dem Beschluss wird festgehalten, dass die individuelle Gewissensentscheidung der Pfarrer für oder gegen eine solche Segnung zu respektieren sei.

Damit wurden die sehr unterschiedlichen Interpretationen der wenigen Bibelstellen zur Homosexualität innerhalb der Synode aufgegriffen, wie die Landeskirche mitteilte. Die Vorbereitungsgruppe schlug daher vor, diese Pluralität zu akzeptieren. Bis Herbst soll eine Handreichung erarbeitet werden, die Hilfestellungen für die Arbeit vor Ort und eine Ordnung für die liturgische Gestaltung solcher Segnungen enthalten soll.
Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bezeichnete am Donnerstag die Entscheidung der Synode als „weise“. Sie nehme ernst, dass es in einer großen Kirche unterschiedliche Deutungen biblischer Texte gebe, „die auch mit großem Bemühen nicht überwunden werden konnten und mit denen wir leben müssen“. Dies stelle nicht die Gemeinschaft in der Kirche in Frage. „Diejenigen, die lange auf die Möglichkeit der kirchlichen Segnung ihrer Partnerschaft gewartet haben, können den kirchlichen Segen nun in einem öffentlichen Gottesdienst empfangen.“

Innerhalb der evangelischen Landeskirchen in Deutschland ist die Beschlusslage zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren unterschiedlich: Während etwa die Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau oder im Rheinland Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht, lehnt die württembergische Landeskirche Segnungen ab.

DT/KNA

 

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